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Junge starb in Schrobenhausen: Züge sind zu schnell unterwegs

Kommentar Von Michael Böhm
08.08.2018

Mit 120 Sachen durch den Ort? Das muss nicht sein - schon gar nicht nach so einem tödlichen Unfall wie in Schrobenhausen.

Der Tod des 14-Jährigen in Schrobenhausen ist gleich in mehrfacher Hinsicht tragisch. Da ist das Schicksal des Jungen, der offenbar seinem jugendlichen Leichtsinn zum Opfer gefallen ist. Da sind sein Bruder und ein Freund, die das Unglück mit eigenen Augen aus nächster Nähe mit ansehen mussten. Und da ist die Familie, die den schmerzlichen Verlust ihres Kindes verkraften muss.

Dazu kommt die Geschichte des Lokführers, der nur drei Monate, nachdem er bei einem nicht minder dramatischen Zugunglück in Aichach Ersthelfer war, jetzt schon wieder solch ein Trauma durchleben muss. Mehr Tragik geht kaum.

Bei allem Mitgefühl und der Erkenntnis, dass derartige Unfälle – aufgrund des mutwilligen Handelns des Jungen – nur schwer zu verhindern sind, sollte genau das das Ziel der Verantwortlichen sein.

Kritische Stellen müssen abgesperrt werden

Klar: Zehntausende Kilometer lange Zäune entlang aller Gleise können die Lösung nicht sein. Bessere Absperrungen an kritischen Stellen und regelmäßige Überprüfungen aber sehr wohl. Der ungesicherte Trampelpfad auf die Gleise in Schrobenhausen war schon so alt, dass ihn offenbar niemand mehr für gefährlich hielt.

Und auch über die Geschwindigkeit von Zügen muss diskutiert werden. Der nun betroffene Zug war deutlich langsamer als erlaubt – und doch noch fast doppelt so schnell wie Autofahrer, die innerorts bekanntlich höchstens 50 Stundenkilometer fahren dürfen.

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Um attraktiv zu bleiben, muss der Bahnverkehr schnell(er) sein – eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 120 mitten in einem Ort und kurz vor dem Bahnhof ist jedoch zu schnell.

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Die Diskussion ist geschlossen.

09.08.2018

Vollkommen sachfremder Vorschlag des Kommentators. Auch aus geringerer Geschwindigkeit heraus ist die Auswirkung für den grob fahrlässig Handelnden ähnlich. Es spielt für die Folgen keine Rolle, ob der Zusammenstoß mit 50 km/h oder mit 100 km/h erfolgt. Ferner ist anzumerken, dass der Eisenbahnverkehr eben in den allermeisten Fällen nicht auf Sicht erfolgt, wie dies z. B. im Straßenverkehr der Fall ist. Eisenbahnen fahren aufgrund ihrer Brems- und Beschleungigungs-Spezifika auf Vorsignalisierung und in gesicherten Bereichen, zu denen auch die - wie hier vorhanden - aufwendige technische Sicherung eines BÜ zählt. Und gegen deren bewusste Umgehung gibt es keine verhältnismäßige technische Barriere.

09.08.2018

Die AZ betreibt hier auf dem Grab eines Opfers Verkehrspolitik gegen die Bahn!

>> Der nun betroffene Zug war deutlich langsamer als erlaubt – und doch noch fast doppelt so schnell wie Autofahrer, die innerorts bekanntlich höchstens 50 Stundenkilometer fahren dürfen. <<

Polemik pur - ohne Fairness und Argumente. Bei aller Tragik - ein 14 jähriger kennt die Bedeutung einer geschlossenen Schranke an einer Bahnstrecke.

Wenn man sich auf das Niveau herablässt wäre es zielführender, der Landbevölkerung maximal 50 Km/h schnelle Autos zu geben.

09.08.2018

aha also wenn ich heute von eine Brücke springe bin nicht ich schuld sondern der Jenige der die Brücke gebaut hat ??? wie entsteht so ein Trampelpfad ??? (edit/mod)