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Justiz
27.02.2018

Juristin harrt im Kloster aus

„Gott will es so“: Claudia Schwarz mit Anwalt Christian Rumberger.
Foto: dpa

Richter schlägt „Hausbesetzerin“ von Altomünster Vergleich vor

Noch immer lebt sie in dem jahrhundertealten Kloster Altomünster. Ganz allein und bei klirrender Kälte. Und noch immer weigert sie sich dort auszuziehen. Claudia Schwarz, 39, wehrt sich vor dem Landgericht München II gegen die Vollstreckung der Räumung durch die Erzdiözese München und Freising. Die Juristin sagt, sie wolle in dem aufgelösten Kloster Nonne werden. Gott wolle es so.

Richter Marcus Preißinger schlägt ihr gestern einen Vergleich vor. Man könne den Streit „nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag hinausziehen“. Doch eine Einigung gibt es nicht. Die Erzdiözese hat ein Auszugsdatum Ende Juni verlangt, für Schwarz ist das „keine Option“. Sie pocht auf einen endgültigen Spruch aus Rom. Tatsächlich ist eine weitere Entscheidung der Apostolischen Signatur zu erwarten, des höchsten Gerichts der römischen Kurie.

Der Vatikan hatte, wie mehrfach berichtet, die Auflösung des einzigen Klosters des alten Birgitten-Ordens in Deutschland beschlossen, weil dort im Kreis Dachau nur noch eine Nonne gelebt hatte: Apollonia Buchinger. Die Mindestbesetzung besteht aber aus drei Ordensfrauen. Apollonia fügte sich und zog im Februar 2017 in eine Wohnung in Vilseck in der Oberpfalz um.

Claudia Schwarz dagegen, die gläubige Juristin, kämpft weiter. Für Apollonia formulierte sie einen Widerspruch beim Vatikan gegen die Kloster-Auflösung – und blieb als „Hausbesetzerin“ im Kloster. Sie sei in Kontakt mit fünf Frauen, die ebenfalls in Altomünster Nonne werden wollen, sagt sie.

Einsam sei es nicht – und auch bei den eisigen Temperaturen nicht arg kalt; in ihrer Zelle laufe die Heizung. Ihr Tagesablauf beginne um fünf Uhr und sei geprägt von Gebeten. Sie halte den Klosterablauf strikt ein, sagt sie. Nebenbei habe sie das klösterliche Totenbuch digitalisiert. Und wenn Rom ablehnt und sie ausziehen muss? Dann komme vielleicht ein Noviziat in einem anderen Kloster in Schweden oder Holland in Frage, sagt sie. „Gott wird mir zeigen, was zu tun ist.“

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Schwarz hatte kürzlich vor dem Verwaltungsgericht München erstritten, trotz mangelhaften Brandschutzes bleiben zu können. Sie zog dazu in eine andere Zelle um. Vor dem Amtsgericht Dachau hatte sie zuvor erkämpft, dass ihr Aufenthalt nicht gestört werden dürfe. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht München II hatten sich Schwarz und die Erzdiözese in einem Vergleich darauf geeinigt, dass sie bis zum Urteil Roms über den Widerspruch bleiben darf. (dpa)

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