Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Arzt operierte ohne Zulassung

Justiz
30.10.2018

Arzt operierte ohne Zulassung

Der Arzt hatte keine Zulassung, griff aber trotzdem zum Skalpell.
Foto: dpa

Schönheitschirurg arbeitete weiter, obwohl ihm das verboten war. Eine Patientin berichtet Erschreckendes

Dass Ärzten die Zulassung entzogen wird, geschieht recht selten. Dass ein Arzt dann ohne diese Zulassung weiterarbeitet, noch viel seltener. Nun hat das Münchner Amtsgericht am Montag einen Schönheitschirurgen wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu drei Jahren Haft verurteilt und ein Berufsverbot von drei Jahren verhängt. Der Mann hat nach Auffassung des Gerichts Operationen – vor allem Brustvergrößerungen – durchgeführt, obwohl das Gesundheitsamt ihm das wegen fehlender Hygiene- und Sicherheitsstandards in seiner Münchner Praxis verboten hatte. Der Mediziner hatte schließlich sogar seine Approbation – also die Erlaubnis, überhaupt als Arzt tätig zu sein – komplett verloren. Trotz Operationsverbots habe er „munter weiteroperiert“ und seine Patienten auch nicht genügend aufgeklärt – zum Beispiel darüber, dass er offiziell gar nicht operieren durfte und außerdem keine Haftpflichtversicherung hatte. Die Richterin sprach von „absoluter Uneinsichtigkeit“ und „beispielloser Ignoranz“.

Eine seiner Patientinnen war eine 49-jährige Münchnerin, die vor Gericht ihre Erfahrungen schildert. Die eine Brust wollte nach der OP einfach nicht verheilen, immer wieder sei sie in die Praxis gefahren, immer wieder habe der Angeklagte die Wunde genäht. Die Fotos auf ihrem Handy erschrecken. „Ich sah aus wie ein Rollbraten“, sagt sie. „Ich habe gedacht, meine Brust platzt.“ Ihr Arzt habe sie aber immer wieder beruhigt und gesagt, das Problem sei ihre Wundheilung. Als sie in ein Krankenhaus fahren wollte, habe er sie davon abgehalten. „Er hat gesagt, er ist schließlich der Wissenschaftler und kennt sich aus.“

Wie vielen Ärzten in Deutschland die Zulassung in den vergangenen Jahren entzogen wurde, wird nach Angaben der Bundesärztekammer nicht bundesweit erfasst. Die Regierung von Oberbayern, die für die Entziehung von Ärzte-Zulassungen in den bayerischen Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben zuständig ist, hat in den vergangenen fünf Jahren rund 20 solcher Fälle gezählt, die allerdings noch nicht alle rechtskräftig abgeschlossen sind. Die Gründe für den Entzug der Approbation reichen den Angaben zufolge von Hygienemängeln über Betrug bis hin zu Sexualdelikten und fahrlässiger Tötung. Der Münchner Fall sei etwas Besonderes, sagt die Sprecherin der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-plastischen Chirurgen (VDÄPC). „In der Dimension handelt es sich sicherlich um einen Einzelfall. Ohne Approbation ärztlich tätig zu sein – hier ist kriminelle Energie im Spiel.“

Die Staatsanwältin warf dem angeklagten Mediziner, der schon mehrfach zivilrechtlich verklagt wurde, in ihrem Schlussplädoyer „rücksichtsloses Vorgehen ohne jeden Grund“ vor. „Durch Ihr Vorgehen – Ihr selbstherrliches Vorgehen – haben Sie andere Menschen in enorme Gefahr gebracht“, sagte sie. „Sie haben ohne Haftpflichtversicherung und ohne Anästhesisten die Behandlungen durchgeführt und es war Ihnen einfach egal.“ Der Angeklagte hatte im Prozess bestritten, überhaupt davon gewusst zu haben, dass er nicht mehr operieren durfte. Er sieht sich vom Gesundheitsamt der Stadt München verfolgt. Er sei ein Opfer von „Neid und Missgunst“, die Prostituierten unter seinen Patientinnen, die vor Gericht gegen ihn aussagten, seien gekauft. Seine Verteidigerin zweifelte außerdem an, dass es sich bei den angeklagten Fällen überhaupt um Operationen handelte. Es seien kleine Eingriffe gewesen, „die wir nur Operationen nennen, um sie zu überhöhen“. Der Mediziner legte sofort Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Er werde „bis zum Europäischen Gerichtshof“ gehen, sagte er. Britta Schultejans, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.