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Justiz: Hinter verschlossenen Türen

Justiz

Hinter verschlossenen Türen

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    Dieses Archivbild zeigt einen Polizisten bei der Tatortbegehung in Gersthofen mit Vanessas Mörder. Michael W. ist mit einem Schutzanzug bekleidet, sein Gesicht ist verhüllt.
    Dieses Archivbild zeigt einen Polizisten bei der Tatortbegehung in Gersthofen mit Vanessas Mörder. Michael W. ist mit einem Schutzanzug bekleidet, sein Gesicht ist verhüllt. Foto: sh/dt

    Augsburg Unverständnis, Fassungslosigkeit, Empörung – das sind die Begriffe, die am Donnerstag vor dem Saal 101 des Augsburger Landgerichts zu hören sind. Romana Gilg, die Mutter der 2002 getöteten Vanessa aus Gersthofen, spricht von einer „Unverschämtheit“. Was war passiert?

    Der zweite Tag des Verfahrens um die Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder Michael W. stand ganz im Zeichen von psychiatrischen Gutachten. Nicht nur Vanessas Eltern waren wieder gekommen, viele Menschen wollten hören, wie es um die Psyche des 29-Jährigen steht, der Vanessa am Rosenmontag 2002 in ihrem Kinderzimmer erstochen hat. Ist er weiterhin gefährlich? Hat er hinter Gittern an sich gearbeitet? Halten ihn die Sachverständigen für psychisch krank?

    Doch die Menschen erhielten keine Antworten. Denn unmittelbar vor dem ersten Gutachten wurde die Öffentlichkeit komplett vom Verfahren ausgeschlossen. Auch Vanessas Eltern, auch die Medien durften nicht hören, was die Psychiater zu sagen hatten. Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Lenart Hoesch, begründete den Schritt damit, dass Michael W. ein Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre habe. In den Gutachten werden intime Details des 29-Jährigen behandelt, unter anderem zu seiner Sexualität.

    Vanessas Mutter reagierte aufgebracht auf diese Entscheidung: „Der Täter wird geschützt mit allen Mitteln. Wer hat uns geschützt, als die Polizei bei uns ermittelt hat?“, sagte Romana Gilg. Die Gutachten seien eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Gerichts über die Sicherungsverwahrung. „Wie sollen wir diese Entscheidung später nachvollziehen können, wenn wir nicht dabei sein dürfen?“ Auch Gabriele Schmidthals-Pluta von der Gersthofer Opferschutz-Organisation „Sicheres Leben“ war empört. „Wie immer stehen die Täter im Fokus, und die Opfer und die Angehörigen werden vergessen“, sagte sie.

    Gefährlich für die Allgemeinheit und psychisch gestört?

    Tatsächlich sind die Gutachten entscheidend für den Fortgang des Verfahrens. Nur wenn mindestens zwei Gutachter Michael W. attestieren, dass er weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit ist und eine psychische Störung hat, kann die Jugendkammer nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnen.

    Nach Informationen unserer Zeitung kommen die Sachverständigen Pantelis Adorf und Ralph-Michael Schulte beide zu dem Schluss, dass beide Voraussetzungen bei Michael W. vorliegen: Gefährlichkeit und psychische Störung. Doch Verteidiger Adam Ahmed hatte beim Prozessauftakt die Qualität der Expertisen angezweifelt und neue Gutachten gefordert. Er stellte sogar in Aussicht, dass Michael W. sich dann von einem Psychiater untersuchen lasse. Die zwei vorliegenden Gutachten konnten nur aus den Akten erstellt werden, weil Vanessas Mörder eine Untersuchung verweigert hatte.

    Das Gericht hat Michael W. nun eine Brücke gebaut. Es hat einen dritten Sachverständigen bestellt, und zwar einen, den die Verteidigung vorgeschlagen hat. Prof. Helmut Kury ist einer der renommiertesten und gefragtesten Sachverständigen auf seinem Gebiet in Deutschland.

    Ob Vanessas Mörder jetzt bereit ist, sich untersuchen zu lassen, blieb gestern zunächst unklar. Verteidiger Ahmed bat sich Bedenkzeit aus.

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