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Justiz
14.09.2015

Inhofer-Prozess: Gericht watscht Staatsanwaltschaft ab

Den Geschäftsführern des Möbelhaus Inhofer August (Foto rechts mit Anwälten), Edgar und Karl Inhofer wird mehrfache Hinterziehung von Sozialleistungen und Steuern vorgeworfen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Die Staatsanwaltschaft fährt im Inhofer-Prozess eine harte Linie. Agiert die Anklage im Möbelhaus-Fall noch sachgerecht? Der Richter hat seine Zweifel.

Juristen pflegen eine feine Klinge, wenn es um Formulierungen geht. Wenn einer sagt, „das ist nicht im Ansatz nachvollziehbar“, dann ist er schon auf dem besten Weg, dem anderen die juristische Kompetenz abzusprechen. Das, was am Montag im Prozess gegen die Chefs des Möbelhauses Inhofer passiert ist, geht weit darüber hinaus. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale hat der Staatsanwaltschaft mit solchen und anderen Formulierungen vorgeworfen, nicht mehr objektiv und sachgerecht zu handeln. Der Höhepunkt eines seit Wochen andauernden Streits.

Es ist Natales späte Revanche für eine Attacke der Staatsanwaltschaft Mitte August. Nach einem Erörterungsgespräch zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern hatte Ankläger Karl Pobuda dem Gericht Rechtsbruch vorgeworfen. Die Richter hätten den Inhofer-Anwälten „einseitige Versprechen“ über eine mögliche Strafe gemacht. Natale hatte das scharf zurückgewiesen. Am 26. August legten die Staatsanwälte nach und forderten eine exaktere Formulierung und eine Ergänzung des Protokolls über das Gespräch.

Staatsanwaltschaft will Edgar Inhofer offensichtlich hinter Gittern sehen

Darauf reagiert Richter Natale. Er weist die Anträge ab. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten Änderungen des Gesprächsprotokolls kämen einer „inhaltlichen Fälschung gleich“, dazu sei das Gericht nicht bereit. Zudem gebe die Staatsanwaltschaft bestimmte Abläufe „objektiv unzutreffend“ wieder und möchte „unzutreffende Schlussfolgerungen zum Gegenstand des Protokolls machen“. Die juristische Standpauke gipfelt in dem Vorwurf des Richters, es könnte der Eindruck entstehen, die Staatsanwaltschaft versuche mit „nicht zuvörderst an der Sache orientierten Anträgen ihre Sanktionsvorstellungen durchzusetzen“.

Hintergrund des Streits ist Uneinigkeit über die mögliche Strafe für den Möbelhaus-Geschäftsführer Edgar Inhofer. Die Verteidiger wollen eine Gefängnisstrafe unbedingt verhindern. Das Gericht hat durchblicken lassen, dass es diese Chance gibt. Die Staatsanwaltschaft will Edgar Inhofer offensichtlich mit allen Mitteln hinter Gitter bringen.

Beweisaufnahme bisher eher günstig für den Möbelhaus-Chef

Doch die Methoden der Strafverfolger erscheinen immer mehr in einem ungünstigen Licht. Schon die Tatsache, dass der 50-jährige Familienvater Ende 2012 in U-Haft genommen wurde, kritisiert Verteidiger Walter Rubach als „unverhältnismäßig“. Dazu kommt, dass in vergleichbaren Augsburger Fällen des Sozialabgaben-Betrugs die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine hohe Geldbuße eingestellt hat. Die bisherige Beweisaufnahme im Inhofer-Prozess ist zudem eher günstig für die Möbelhaus-Chefs gelaufen.

Warum also zieht die Staatsanwaltschaft ihre harte Linie so unerbittlich durch? Und, da in diesem Fall an die Generalstaatsanwaltschaft berichtet werden muss, wer segnet diese harte Linie von oben ab?

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