Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Patient verklagt seine Lebensretter

Justiz
24.03.2010

Patient verklagt seine Lebensretter

Rettungsdienst.
Foto: dpa

Fast eine Stunde kämpfen die Ärzte am Dillinger Krankenhaus um das Leben eines Mannes - mit Erfolg. Doch der Gerettete ist seinen Helfern wenig dankbar. Im Gegenteil: Er klagt. Von Jörg Heinzle

Es ist ein absoluter Notfall, mit dem sich die Ärzte des Dillinger Krankenhauses am Abend des 25. Februar 2009 befassen müssen. Ein Mann um die 60 kommt in die Notaufnahme. Die Diagnose: Herzinfarkt. Die Ärzte kämpfen fast eine Stunde um sein Leben, mit Erfolg. Doch der Gerettete ist seinen Helfern wenig dankbar. Im Gegenteil: Er klagt inzwischen gegen das Krankenhaus und fordert Schmerzensgeld. Mindestens 4000 Euro.

Was war geschehen? Dem Mann wurden, offenbar während der Notfallbehandlung, drei Zähne ausgeschlagen. Er vermutet, dass die Zähne beschädigt wurden, als ihm ein Schlauch zur Beatmung in den Rachen eingeführt wurde. Als er später aus dem Koma erwachte, bemerkte er, dass ihm zwei Schneidezähne und ein weiterer Zahn fehlten. Dafür will der Mann nun Geld vom Dillinger Krankenhaus.

Und er macht auch noch einen zweiten Schaden geltend: Bei der Behandlung in der Notaufnahme seien beide Gläser seiner Brille komplett zerkratzt worden, behauptet der Patient. Die neue Brille kostete ihn genau 421,40 Euro. Auch dieser Betrag wird in der Klage nun eingefordert - "nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 11. Juli 2009".

Die Ärzte sind über die Klage empört

Die Ärzte am Dillinger Krankenhaus sind über die Klage des Mannes empört, heißt es. Auch Berufskollegen springen ihnen bei. Dr. Kurt Reising, Vorsitzender des ärztlichen Kreisverbands in Augsburg, fragt: "Was sind verlorene Zähne gegen ein gerettetes Leben?"

Natürlich sei es bedauerlich, wenn bei einer Beatmung die Zähne beschädigt werden. Er wirbt aber um Verständnis: "In solch einer Notlage steht ein Arzt unter enormem Druck. Da kann so etwas passieren."

Zahl der Klagen gegen Ärzte hat zugenommen

Er fürchtet, dass Ärzte sich immer weniger trauen, wenn sie mit einer Klage rechnen müssen. Zum Nachteil der Patienten, meint Reising. Die Zahl der Klagen gegen Ärzte hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen.

Auch am Augsburger Landgericht, wo sich derzeit rund 160 Klagen stapeln. Die Patienten seien mündiger geworden und trauten sich viel öfter als früher, wegen eines Kunstfehlers die Justiz einzuschalten, sagt Maximilian Hofmeister, Vizepräsident des Gerichts. Zeiten, in denen Ärzte sich gegenseitig deckten, seien vorbei.

Kritiker sind trotzdem der Meinung, dass Patienten noch nicht genug Rechte haben. "Es gibt noch einiges zu tun", sagt Ewald Kraus, Vorsitzender der Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern. Er hat täglich mit Menschen zu tun, die unter Arztfehlern leiden und oft jahrelang um Entschädigung kämpfen müssen. Wenn ein Patient aber ausgerechnet von seinen Lebensrettern Geld für eine beschädigte Brille fordere, sei das "sicher nicht unserer Sache dienlich", ärgert sich Kraus.

Klage abgeschmettert

Im vergangenen Jahr hatte sich das Augsburger Landgericht mit dem Dillinger Fall befasst. Die Klage wurde abgeschmettert. Schon deshalb, weil sich nach Ansicht des Gerichts nicht klären ließ, wo die Zähne Schaden nahmen. Der Mann wurde nach der erfolgreichen Wiederbelebung per Hubschrauber ins Uniklinikum Ulm gebracht. Auch dort, so die Richter, könnte es womöglich passiert sein. Der Patient will sich damit nicht abfinden. Er ist vor das Oberlandesgericht gezogen. Im Mai werden die Richter voraussichtlich darüber entscheiden. Jörg Heinzle

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.