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Justiz
16.10.2018

Schottdorf-Prozess in Augsburg ist überraschend geplatzt

Der Fall Schottdorf hat bei der Augsburger Justiz schon mehrfach Regale gefüllt. Im Bild Akten aus dem letzten Betrugsprozess, der 2016 mit einem Freispruch endete.
2 Bilder
Der Fall Schottdorf hat bei der Augsburger Justiz schon mehrfach Regale gefüllt. Im Bild Akten aus dem letzten Betrugsprozess, der 2016 mit einem Freispruch endete.
Foto: Ulrich Wagner

Das Landgericht verschiebt das Mega-Verfahren gegen die Ex-Frau des Laborarztes kurzfristig ins nächste Jahr. Offiziell heißt es, eine Richterin sei verhindert.

Eigentlich hätte am Mittwoch ein aufsehenerregender Mammutprozess am Augsburger Landgericht beginnen sollen. Auf der Anklagebank: die Ex-Frau des bekannten Augsburger Laborarztes Bernd Schottdorf. Sie ist Geschäftsführerin der Schottdorf-Firma Syscomp. Das Unternehmen soll mehrere hundert Kurierfahrer scheinselbstständig beschäftigt und die Sozialkassen auf diese Weise um rund 14,5 Millionen Euro geprellt haben. 5700 Fälle listet die Anklage auf. 300 Zeugen waren geladen. Mehrere Monate hätte der Prozess dauern sollen. Doch das Verfahren ist geplatzt.

Das Augsburger Landgericht hat den Mega-Prozess völlig überraschend kurz vor Beginn abgesetzt. Das bestätigt Landgerichtssprecher Claus Pätzel. Die offizielle Begründung lautet: Eine Richterin ist verhindert, nach Informationen unserer Zeitung ist sie schwanger. Das Verfahren wurde auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben, der jedenfalls im neuen Jahr liegt.

Die 10. Strafkammer steht wegen einer pikanten Angelegenheit im Fokus

Doch nicht nur in Juristenkreisen wird gemutmaßt, dass der Grund für die kurzfristige Absetzung ein anderer sein könnte. Das Verfahren gegen Schottdorfs Ex-Frau läuft bei der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten 10. Strafkammer. Und die steht derzeit wegen einer juristisch pikanten Angelegenheit im Fokus.

Wie berichtet, arbeitet in dieser Strafkammer gemeinsam ein Richter-Paar. Das haben die Juristen vor zwei Wochen auf Anfrage zweier Verteidiger öffentlich in einem Steuerhinterziehungsprozess eingeräumt. Sie selbst sehen das unproblematisch. Auch das Präsidium des Landgerichts wusste nach Angaben von Gerichtspräsident Herbert Veh von der Beziehung, als es die Besetzung der 10. Strafkammer in einem neuen Geschäftsverteilungsplan zum 1. Juni änderte.

Doch die Verteidiger des 40-jährigen Schrotthändlers, Adam Ahmed und Sven Gaudernack, laufen seither Sturm gegen diese Personalkonstellation. In mehreren Befangenheitsanträgen gegen das Paar, den Vorsitzenden Richter und teils auch die ganze Kammer haben sie kritisiert, dass die richterliche Unabhängigkeit der beiden betroffenen Juristen und deren professionelle Distanz in Gefahr sei, wenn sie gemeinsam in denselben Verfahren entscheiden. Bislang wurden alle Befangenheitsanträge zurückgewiesen. Die Begründung lautet, vereinfacht ausgedrückt: Nur weil die beiden Richter ein Paar sind, bedeutet das nicht, dass sie nicht neutral und unparteilich urteilen können.

Der Fall wird in Juristenkreisen heiß diskutiert

Der Fall wird in Juristenkreisen heftig diskutiert. Viele Rechtsanwälte üben hinter vorgehaltener Hand Kritik. Der ehemalige Vizepräsident des Landgerichts, Maximilian Hofmeister, sagte unserer Zeitung jüngst: „Das geht so nicht.“ Auch der renommierte Augsburger Strafverteidiger Walter Rubach kritisierte offen die Personalkonstellation. Aus seiner Sicht hätte die Liaison der Richter vor Beginn der Verhandlung bekannt gemacht werden müssen. Die Aufhebung des Urteils in der Revision scheine jetzt schon sicher, betont Rubach.

Kriminologe: „Eine Strafkammer ist kein Familienbetrieb“

Auch der Rechtsanwalt Andreas Ruch, Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum, sieht die Konstellation sehr kritisch. „Eine Strafkammer ist kein Familienbetrieb“, sagt Ruch. Abweichende Ansichten in einer Strafkammer führten bereits zu Spannungen. Diese Spannungen in einer Paarbeziehung auszuhalten, sei noch weitaus schwieriger. Der Mensch wolle Widersprüche immer auflösen.

Steckt dieser schwelende juristische Streit hinter dem geplatzten Schottdorf-Prozess? Könnte es sein, dass das Landgericht Augsburg befürchtet, das Mammutverfahren gegen die Ex-Frau des Laborarztes könnte von vornherein mit einem hohen Revisionsrisiko belastet sein? Das Landgericht bestreitet, dass es einen Zusammenhang zwischen der Absetzung des Schottdorf-Prozesses und den Auseinandersetzungen im Verfahren gegen den Schrotthändler gibt. „Nein“, antwortet Gerichtssprecher Pätzel auf die entsprechende Frage kurz und bündig.

Die Lage ist so: Die betroffene Richterin ist zwar nicht eine von drei Berufsrichtern, die für den Schottdorf-Prozess vorgesehen waren. Sie ist aber eines von vier Mitgliedern der 10. Strafkammer. Im Normalfall würde sie einspringen, wenn ein Kollege ausfällt. Im Fall Schottdorf aber laut Landgericht nicht. Da sich in der Kürze der Zeit und angesichts der Arbeitsbelastung mit anderen Verfahren kein anderes Kammermitglied in den sehr umfangreichen Prozess einarbeiten könne, habe sich die Frage, welches Kammermitglied eventuell nachrückt, nicht gestellt, sagt Gerichtssprecher Pätzel. Rechtsanwalt Adam Ahmed, der die Geschichte mit dem Liebespaar ins Rollen gebracht hat, ist überzeugt, dass diese Argumentation falsch ist.

Der Prozess beginnt nun erst im kommenden Jahr

Das hat mit dem Recht auf den „gesetzlichen Richter“ zu tun, der im Grundgesetz festgelegt ist. Die Regelung bedeutet, dass jedermann in Deutschland Anspruch auf eine im Voraus festgelegte und hinterher überprüfbare Festlegung hat, welcher Richter für welchen Fall zuständig ist. Mauscheleien sollen auf diese Weise ausgeschlossen werden. Daher gibt es auch nicht die Möglichkeit, das Schottdorf-Verfahren einfach zu einer anderen Strafkammer zu schieben.

Nun ist der Termin für den Prozess ins kommende Jahr verlegt worden. Das gibt dem Landgericht die Möglichkeit, einen neuen Geschäftsverteilungsplan zu erarbeiten. So könnte das Gericht gleich das Problem des Richter-Liebespaares in derselben Strafkammer regeln.

Wann der Schottdorf-Prozess genau starten soll, ist derzeit unklar. Ursprünglich war auch der Laborarzt selbst angeklagt. Doch der schwerreiche Mediziner, der in Augsburg bereits mehrfach vor Gericht stand und immer freigesprochen wurde, starb Anfang Mai dieses Jahres nach einer langen schweren Krankheit. Seine Frau und er hatten sich zuvor bereits getrennt.

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