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NSU-Prozess
21.03.2013

Justiz ist machtlos gegen Neonazi-Zuschauer

Justiz machtlos gegen Neonazi-Zuschauer im NSU-Prozess .
2 Bilder
Justiz machtlos gegen Neonazi-Zuschauer im NSU-Prozess .
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Beim NSU-Terrorprozess in München kann die Justiz das befürchtete Auftauchen von Neonazi-Sympathisanten im Publikum nicht verhindern.

Dem steht das Gerichtsverfassungsgesetz entgegen, das den Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichtsverfahren sicherstellt. "Solange jemand nicht stört oder sich konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende Störung ergeben, kann man ihn nicht ausschließen", sagte Thomas Dickert vom bayerischen Justizministerium am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. "Das äußere Erscheinungsbild allein reicht nicht aus, um jemand am Zutritt zu hindern."

Sorge um "Neonazi-Fanclubs"

Der Prozess gegen die mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte beginnt am 17. April. Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" werden zehn Morde an Einwanderern und einer Polizistin zur Last gelegt. Anlass der Debatte im Landtag waren Befürchtungen, dass "Neonazi-Fanclubs" im Schwurgerichtssaal auftauchen könnten, wie die Grünen-Abgeordnete Susanna Tausendfreund sagte - eine Sorge, die von allen Fraktionen geteilt wird.

Aus Sicherheitsgründen werde die Polizei "ganz stark" vertreten sein, sagte der Ministerialbeamte: "Im Gebäude und sogar im Gerichtssaal werden Polizeikräfte anwesend sein." Bei normalen Strafprozessen sind nicht Polizisten, sondern Justizwachtmeister und angestellte private Wachleute für die Sicherheit zuständig.

An der Auswahl des Saals durch das Münchner Oberlandesgericht gibt es seit Wochen Kritik, weil der Raum trotz internationalen Interesses nicht genug Zuschauerplätze biete. Das Justizministerium nahm die Richter in Schutz - und hat dabei weitgehende Unterstützung im Landtag. "Es gibt keine Alternative zu diesem Saal, die gibt es in München und in ganz Bayern definitiv nicht", sagte Dickert. Der Prozess sei eine "außerordentlich große Herausforderung für die Justiz", sagt Franz Schindler (SPD), der Vorsitzende des Rechtsausschusses.

Liveübertragungen nicht möglich

Abgeordnete aller fünf Fraktionen betonten, die unabhängige Entscheidung der Richter müsse respektiert werden. Anders als in den USA sind Liveübertragungen aus dem Gerichtssaal nach deutschem Recht nicht möglich, um die öffentliche Neugier zu befriedigen. "Ein politischer Showprozess ist nicht im Interesse der Opfer und auch nicht im Interesse des Rechtsstaats", sagte FDP-Fraktionsvize Andreas Fischer. "Ich weiß, dass bei einem Teil der Öffentlichkeit die Vorstellung eines fairen Verfahrens durch amerikanische Gerichtsserien geprägt ist", sagte die CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger. "Aber das ist nicht so." Die Situation sei zwar nicht zufriedenstellend, sagte die Grüne Tausendfreund. "Ich habe aber auch keine andere Lösung parat." dpa

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