Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kaufbeuren: 80-Jähriger will nicht warten und fährt Kita-Gruppe um: Zwei Buben verletzt

Kaufbeuren
15.09.2021

80-Jähriger will nicht warten und fährt Kita-Gruppe um: Zwei Buben verletzt

Ein 80-Jähriger ist in Kaufbeuren in eine Gruppe von Kindern gefahren.
Foto: Feuerwehr Kaufbeuren

Zwei Buben im Alter von eineinhalb bis zwei Jahren wurden bei einem Unfall in Kaufbeuren verletzt. Ein 80-Jähriger hatte sie mit seinem Auto frontal erfasst.

Nach Polizeiangaben musste ein Wagen verkehrsbedingt in einer Einbahnstraße warten. An diesem Fahrzeug wollte der 80-Jährige rechts vorbeifahren und beschädigte dabei zunächst das wartende Auto. Anschließend fuhr er laut Polizei in eine Gruppe mit fünf Kita-Kindern und deren Betreuerinnen, die dort zu Fuß unterwegs waren. Er erfasste zwei der Kinder frontal, eines war kurzzeitig zwischen Auto und Hauswand eingeklemmt.

Unfall in Kaufbeuren: 80-jähriger fährt zwei Buben um

Die Kinder wurden in eine Klinik gebracht, waren aber nach Polizeiangaben glücklicherweise nicht schwer verletzt. Die Polizei unterband die Weiterfahrt des 80-Jährigen. Bei der Unfallaufnahme entstanden laut Polizei begründete Zweifel, ob der Senior in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

Um diese Frage zu klären, wird nun die Führerscheinstelle des zuständigen Landratsamtes eingeschaltet. Der genaue Unfallhergang und warum die Kindergruppe in der Altstadt unterwegs war, ist bisher laut Polizei nicht klar. Zahlreiche Rettungskräfte des Roten Kreuzes und der Freiwilligen Feuerwehr Kaufbeuren sowie ein Kriseninterventionsteam waren im Einsatz. (AZ mit dpa)

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.09.2021

Was gibts denn da noch zu klären - er hat kleine Kinder umgefahren, der alte Mann ist eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer!

15.09.2021

Bin selbst über 70 Jahre alt und Vielfahrer. An meinem Wohnort fallen mir aber des Öfteren ältere KFZ Lenker auf, die praktisch nicht mehr in der Lage Verkehrssituationen richtig einzuschätzen. Entweder bummeln sie, fahren unsicher mit abrupten Lenk- und Bremsmanövern- mag es die mangelnde Übung oder altersbedingte Ausfälle sein. Oder auch noch kombiniert mit Starrsinn. Im geschilderten Fall sollte dem Mann ohne lange Untersuchungen der Führerschein abgenommen werden und notfalls das Auto eingezogen werden..