Tödliche Schlägerei auf Tänzelfest - Angeklagter erinnert sich nicht
Neun Monate nach einer tödlichen Schlägerei auf dem Tänzelfest in Kaufbeuren muss sich seit heute ein 37 Jahre alter Mann vor Gericht verantworten.
Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Mord. Zum Prozessauftakt am Landgericht Kempten berief sich der Angeklagte auf eine Erinnerungslücke. "Ich kann mich an die Geschehnisse nicht erinnern", sagte er.
Er wisse nur noch, dass er mit Kollegen im Festzelt war und dort vier bis fünf Maß Bier sowie mehrere Schnäpse getrunken habe. Seine Erinnerung setze erst wieder ein, als er bei der Polizei war.
Der aus Meiningen in Thüringen stammende Mann soll im Juli 2013 einem 34-Jährigen einen so heftigen Faustschlag gegen den Kopf versetzt haben, dass dieser später an seinen Verletzungen starb. Laut Anklage hatte der Mann seinem Opfer zudem kräftig gegen den Hals getreten, als es bereits am Boden lag. Ihm wird daher auch versuchter Mord vorgeworfen.
Die Schlägerei hatte sich während des Tänzelfestes hinter einem Festzelt ereignet. Der Angeklagte gehörte einer siebenköpfigen, betrunkenen Gruppe aus Thüringen an, die den nächtlichen Streit angezettelt haben soll. Die Männer - alle Arbeitskollegen - sollen drei Spätaussiedler aus Kaufbeuren provoziert und beleidigt haben.
Laut Anklage war der 37-Jährige außer sich vor Wut, weil er und seine Begleiter bei dem Streit unterlegen waren und Prügel bezogen haben. Seinen Ärger ließ der Angeklagte an einem zufällig vorbeikommenden Festbesucher aus. Das Opfer, ein aus Kasachstan stammender Familienvater, hatte mit vier weiteren Männern gerade das Festzelt verlassen, als er völlig unvermittelt den folgenschweren Fausthieb abbekam.
Der Angeklagte war noch in derselben Nacht festgenommen worden. Er ist der Polizei wegen rechtsmotivierter Taten bekannt. Bei dem Streit in Kaufbeuren sollen auch ausländerfeindliche Äußerungen gefallen sein. Der Prozess ist auf vier Tage angesetzt. dpa
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