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  3. Kein Schadenersatz: Memminger Autobesitzer scheitert mit Klage wegen Dachlawine

Kein Schadenersatz
22.09.2016

Memminger Autobesitzer scheitert mit Klage wegen Dachlawine

Ein Autobesitzer wird für den Schaden, den eine Dachlawine an seinem Fahrzeug hinterlassen hat, nicht entschädigt. Symbolbild
Foto: Thorsten Jordan

Eine Dachlawine hat im vergangenen Winter die Motorhaube seines Autos eingedrückt. Der Memminger wollte dafür Schadenersatz. Doch er scheiterte am Oberlandesgericht.

Für den Schaden, den eine Dachlawine an seinem Auto angerichtet hat, wird ein Autobesitzer aus Memmingen nicht finanziell entschädigt. Der Mann erhielt seine Klage am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München nicht aufrecht. Vorausgegangen war nach kurzer Beratungspause die Warnung des Vorsitzenden: "Wir waren uns schnell einig, dass wir die Klage zurückweisen." (Az.: 1 U 1269/16).

Dachlawine hatte Auto eines Memmingers beschädigt

Der 55 Jahre alte Mann aus Memmingen hatte sein Auto am Neujahrsmorgen 2015 an einer Schule geparkt. Als er zu seinem Wagen zurückkehrte, war das Auto mit Eis und Schnee bedeckt. Das Dach hatte in der Mitte eine Delle, die Motorhaube war eingedrückt. Der Autobesitzer machte einen Schaden von rund 3500 Euro geltend. Nach seiner Meinung waren die Schneegitter auf dem Dach des Schulhauses nicht ausreichend. Bei einer Abstufung oder Erhöhung der Gitter sowie Puffern auf der Dachoberfläche hätte der Abgang der Schneelawine verhindert werden können. Der Kläger vermisste außerdem Warnschilder an der Straße.

Nach Angaben des Schulhausmeisters hat er in seiner 25-jährigen Tätigkeit nur einen einzigen ähnlichen Vorfall erlebt, dieser liege acht oder zehn Jahre zurück. Gegen derart außergewöhnliche Ereignisse müsse kein Hausbesitzer "eine hundertprozentige Garantie übernehmen"", fand der Richter. dpa/AZ

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