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Vereine
11.11.2019

Keine Steuervorteile für Männervereine? Aus der Region kommt Kritik

Müssen Frauen in gemeinnützige Männergesangvereine aufgenommen werden können?
Foto: Fredrik Von Erichsen (Symbol)

Finanzminister Olaf Scholz will gemeinnützigen Vereinen, die Frauen ausschließen, den Geldhahn zudrehen. Schon jetzt sind solche als Männerclubs gesetzlich nicht haltbar.

Olaf Scholz, Finanzminister und Kandidat für den SPD-Parteivorsitz, wollte eigentlich zeigen, wie sehr er sich für Gleichberechtigung einsetzt. Doch seine Antwort auf die Frage der Bild am Sonntag - "Was planen Sie als Feminist?" - sorgt nun für Aufregung.

Olaf Scholz: Wer Frauen ausschließt, ist nicht gemeinnützig

"Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht", hatte Scholz in dem Interview erklärt. Man wolle die Regelungen so anpassen, dass Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, nicht mehr die Vorteile der Gemeinnützigkeit genießen. "Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen", so Scholz. Er bezog sich darauf, dass es deutschlandweit Hunderte Vereine "wie Schützengilden und Sportclubs" gebe, die ausschließlich Männer zuließen.

Gegenwind kam von vielen Seiten, besonders laut von der CSU. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisierte das Vorhaben als "absolut überzogen". Generalsekretär Markus Blume: "Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen?"

Es gibt schon jetzt Frauen im Männergesangverein

Doch auch wenn es naheliegend klingt: Männergesangvereine verweigern Frauen nicht automatisch die Mitgliedschaft. Fridolin Zwick etwa ist der Vorsitzende der Sängergemeinschaft Schwabsoien im Landkreis Weilheim-Schongau. "Wir sind ein reiner Männerchor", sagt er. Frauen könnten trotzdem Vereinsmitglieder sein, nur eben ohne im Chor zu singen. So gibt es einige Frauen im Verein. Bei einzelnen Solos singe sogar eine Dame mit, erzählt Zwick, es ist die Ehefrau des Dirigenten.

Finanzminister Scholz hatte sich in seiner Aussage unter anderem auf "Schützengilden" bezogen. "Ich habe mich sehr geärgert", sagt dazu Alexander Heidel, Geschäftsführer des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB). "Ich habe noch keine einzige Satzung gesehen, die ein Geschlecht ausgeschlossen hat", betont Heidel, der seit elf Jahren im BSSB arbeitet. Einen Schützenverein, der keine Frauen zulasse, gebe es in Bayern "wahrscheinlich" nicht. Ganz sicher könne er bei mehr als 4600 Vereinen mit einer halben Million Mitgliedern dann aber doch nicht sein. Doch von den 500.000 Mitgliedern seien etwa 137.000 Frauen. "Wir freuen uns über jede Frau", sagt Heidel. Wie bei anderen Vereinen auch sei es für die Schützen "immer schwieriger, Leute zu finden, die im Verein Aufgaben übernehmen wollen". Es wäre fatal, wenn sich ein Verein derart einschränken würde, indem er keine Frauen aufnimmt.

Muss das Gesetz überhaupt geändert werden?

Ähnlich wie der Sportschützenbund seine Mitgliedsvereine berät, bietet das Deutsche Ehrenamt – selbst ein Verein – eine Beratung für Ehrenamtliche und Vereine an. Juristen helfen etwa, wenn es um Satzungen und um die Gemeinnützigkeit geht. Einer dieser Juristen erklärt im Auftrag des Deutschen Ehrenamtes, dass es in Deutschland rund 650.000 Vereine gibt. Er schätze, dass etwa 30 Prozent davon nicht gemeinnützig seien, so etwa die meisten Burschenschaften. Die Gemeinnützigkeit müsse beantragt werden und sei daran geknüpft, dass ein Verein die Allgemeinheit fördert. "Auch nach heutiger Gesetzeslage ist es möglich, einem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn er keine Frauen zulässt", erklärt der Experte. Andersherum gelte das genauso, juristisch mache es keinen Unterschied, welches Geschlecht ausgeschlossen wird. "Zur Allgemeinheit gehören Männer und Frauen." Wie der Jurist betont, heißt das nicht, dass Männergesangvereine gezwungen wären, Frauen im Männerchor singen zu lassen. So könne eine Frau problemlos Vorsitzende eines Männergesangvereins sein, ohne dort zu singen. "Es braucht dazu keine Gesetzesänderung", erklärt der Jurist.

Das lässt auch ein Urteil des Bundesfinanzhofes von 2017 vermuten. Der hatte einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil diese keine Frauen aufnahm. Experten gingen davon aus, dass sich die Entscheidung auf andere Vereine übertragen lassen könnte.

Auf dieses Urteil bezieht sich auch das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine Anfrage unserer Redaktion. Die Entscheidung damals habe "zu vielen Nachfragen geführt, die mit der geplanten gesetzlichen Regelung im Gemeinnützigkeitsrecht nun grundsätzlich und zeitnah beantwortet werden sollen". Wie viele Vereine von einer möglichen Gesetzesänderung betroffen wären, könne man nicht sagen. Denn ein zentrales Register für gemeinnützige Organisationen existiere nicht. (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.11.2019

1. Zur Überschrift: Nein !
- weil Männer z.B. auch nicht in die Frauen-Sauna dürfen (sollen !). Das hat zweckmäßige Gründe und nichts mit Diskriminierung zu tun.
2. Selbstbestimmungsrecht
- auch Männer haben einen Anspruch darauf und dürfen sich (zweckgebunden) entsprechend organisieren (oder nicht ?)
3. Freiwillige Öffnung
- es gibt massenhaft Beispiele, in denen Männervereine geschlechtsübergreifende Aktionen und Angebote anbieten
4. Gesetz
- hier braucht es kein Gesetz - es gäbe wichtigere Gesetze; z.B.:
--- MdB`s dürfen während ihrer aktiven Zeit keinen Nebenjob in der freien Wirtschaft haben
--- nachweisliche Fachkompetenz der Minister in Themenressorts (Finanzen, Verkehr, Gesundheit, Energie etc.)
--- Handyverbot im Bundestag (aus Respekt zum Redner ! [da es unseren BT-Mitgliedern scheinbar an Erziehung fehlt])
--- etc.

12.11.2019

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