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Corona-Krise
19.05.2020

Kindergärten und Co.: Bayern beschließt weitere Lockerungen

Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.
Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolfoto)

Die Staatsregierung setzt ihre Politik der vorsichtigen Lockerung fort. Kindergärten und Pflegeheime öffnen schrittweise, der Tourismus wird angekurbelt.

Eltern mit Kindern im Vorschulalter und Menschen, die sich zur Zeit daheim um behinderte, gebrechliche oder demente Angehörige kümmern, dürfen in den nächsten Wochen mit Erleichterungen rechnen. Die schrittweise Öffnung der Kindergärten, die ab 25. Mai zunächst nur für Vorschulkinder gilt, wird nach den Pfingstferien ausgeweitet. Der generelle Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Behinderteneinrichtungen wird am 25. Mai aufgehoben. Außerdem sollen ab 30. Mai – parallel zu den Hotels – auch Freizeiteinrichtungen und Schlösser wieder öffnen, Touristenbusse, Seilbahnen sowie die Schiffe auf Flüssen und Seen wieder fahren dürfen. So hat es das Kabinett in München am Dienstag beschlossen.

Ab dem 25. Mai geht es trotz Corona wieder in den Kindergarten

Vorschulkinder und ihre Geschwister können ab 25. Mai wieder in den Kindergarten. Zu diesem Termin dürfen auch Waldkindergärten wieder öffnen, wenn ausreichend Ausweichräume für schlechtes Wetter vorhanden sind, sowie die Großtagespflege mit maximal zehn Kindern. Ab dem 15. Juni sollen dann auch Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, und die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden. Zudem sollten ab dann parallel zum Schulbetrieb auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Schultagen wieder in den Horten betreut werden.

Der bis 25. Mai bestehende generelle Aufnahmestopp für Alten-, Pflege- und Behindertenheime läuft aus. Die (Wieder-)Aufnahme von Bewohnerinnen oder Bewohnern, die zur Zeit von Angehörigen betreut werden, hängt allerdings von den konkreten Bedingungen und Möglichkeiten vor Ort ab. Die Träger der Einrichtungen sind nach Aussage von Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Carolina Trautner (beide CSU) aufgefordert, individuelle Schutzkonzepte vorzulegen.

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Voraussetzung für Aufnahmen sind unter anderem Corona-Testnachweise und der Nachweis einer Schutzisolation. Außerdem müssten die Betroffenen frei von Symptomen sein. An den notwendigen Corona-Tests soll es nicht scheitern. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte: "Es gibt den klaren Auftrag des Ministerrats, dass die Testkapazitäten wirklich voll ausgeschöpft werden." Wie alles organisiert werden soll und wer die Tests für Betroffene bezahlt, die keine Corona-Symptome zeigen, darüber wird nach Aussage Humls in den nächsten Tagen verhandelt.

Generell gelten weiter Abstandsregeln und Mundschutzpflicht

Zeitgleich mit Hotels, Campingplätzen und allen anderen Beherbergungsbetrieben sollen am 30. Mai auch die Freizeiteinrichtungen im Außenbereich ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Stadt-, Berg-, Kultur- und Naturführungen sollen ebenso möglich sein wie Führungen in Schauhöhlen oder Besucherbergwerken. Seil- und Bergbahnen, Fluss- und Seenschiffe dürfen wieder fahren, Busse und Bahnen dürfen wieder Touristen befördern. Und auch die Schlösserverwaltung sperrt ihre Schmuckstücke wieder auf. Die besonders beliebten Objekte wie die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg stehen allerdings erst ab dem 2. Juni wieder für Besucher offen.

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All diese Lockerungen sind an Hygieneregeln geknüpft. Beherbergungsbetriebe dürfen zwar im Prinzip alle ihre Zimmer vermieten, aber nur mit jeweils eigenem Bad und Toilette. Generell gelten die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und eine Mundschutzpflicht für Gäste und Personal in gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen. Gruppenübernachtungen sind noch nicht möglich. Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen bleibt vorerst verboten. In allen Freizeiteinrichtungen sollen zudem Regeln für eine geeignete Besucherlenkung zur Vermeidung von Menschenansammlungen gelten.

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