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  3. Aichach: Kinderschänder wirft der Justiz Verschwörung vor

Aichach
07.04.2015

Kinderschänder wirft der Justiz Verschwörung vor

Wegen Kindesmissbrauchs sitzt ein 52-Jähriger aus dem Kreis Aichach-Friedberg im Gefängnis. Jetzt will er, dass sein Prozess wieder aufgenommen wird.
Foto: Symbolbild, Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Ein 52-Jähriger aus dem Raum Aichach sitzt seit 14 Jahren wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis. Er beteuert seine Unschuld. Warum sein letztes Opfer, seine Tochter, für ihn kämpft.

Wie viele Briefe er schon geschrieben hat, weiß Joe Gruber (Name von der Redaktion geändert) nicht genau. Es müssen aber hunderte sein. Gruber schreibt an Fernsehsender, Zeitungen, Bürgerrechtsvereine, Gerichte und Politiker – auch an den bayerischen Ministerpräsidenten. Der 52-Jährige, der zuletzt im Kreis Aichach-Friedberg wohnte und in Augsburg zur Schule ging, hat Zeit zum Briefeschreiben. Er sitzt – mit kleinen Unterbrechungen – seit 14 Jahren im Gefängnis, und das „unschuldig“, wie er sagt.

Im lässigen grauen Sweatshirt sticht der mittelgroße Mann kaum heraus aus dem trostlosen Besuchsraum für Sicherungsverwahrte der JVA Straubing. Doch der Ziegenbart und die wachen blauen Augen deuten an, dass er Großes vorhat. Gruber will die Welt da draußen aufmerksam machen auf seinen Fall. Bei diesem handle es sich um eine Verschwörung, um einen Justizskandal. Sein Fall stehe in einer Reihe mit bereits bekannten Fehlurteilen der bayerischen Gerichtsgeschichte: Gustl Mollath, Ulvi Kulac und Rudolf Rupp.

Mollath saß wegen angeblicher paranoider Wahnvorstellungen jahrelang in der Psychiatrie. Der geistig behinderte Kulac wurde 2004 wegen der Ermordung eines neunjährigen Mädchens zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, 2014 wurde er freigesprochen. Einen Freispruch gab es 2011 auch für die Familie von Rudolf Rupp, nachdem der tote Neuburger Landwirt in seinem Mercedes aus der Donau gezogen worden war. 2005 hatte das Gericht angenommen, dass die Familie den Mann erschlagen und teilweise an die Hunde verfüttert hatte.

Gruber soll seine Nichte und seine Tochter sexuell missbraucht haben

Gruber wurde in den vergangenen 20 Jahren dreimal wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Die Opfer: seine Nichte, die Schwester seiner einstigen Freundin und zuletzt seine damals zehnjährige Tochter. Mit Letzterer soll er im Sommer 2002 in einer Gemeinde im Norden des Landkreises Aichach-Friedberg mehrmals gebadet und diese dabei im Genitalbereich berührt haben, um sich sexuell zu erregen. Bei der Verhandlung 2007 bestätigte die Tochter die Anschuldigungen. Ihre Aussagen waren ausschlaggebend dafür, dass der Vater erneut verurteilt wurde und das Gericht im Anschluss an die Haft die Sicherungsverwahrung anordnete, die jetzt in Straubing vollstreckt wird. Seit Mitte 2007 sitzt Gruber in Straubing, davor in Landsberg.

Heute erhebt die 22-jährige Tochter schwere Vorwürfe gegen die Augsburger Staatsanwaltschaft. Diese habe sie „für Aussagen missbraucht“, die sie als Kind noch gar nicht richtig verstanden habe. Erst später habe sie begriffen, was sexueller Missbrauch sei. Heute sagt sie: „Mein Vater hat mich niemals sexuell missbraucht.“ Sie fügt hinzu: „Er hat mich nur aus der Wanne rausgeholt und abgetrocknet, so wie das andere Väter auch machen.“ Die junge Frau mit den langen blonden Haaren ist jetzt selbst Mutter eines kleinen Buben. Sie hat bei allen drei Fällen keinerlei Zweifel an der Unschuld ihres Vaters. Dass 2007 ein Fehlurteil gefällt wurde, ist für sie klar: „Ich als vermeintliches Opfer müsste das doch am besten wissen.“

Staatsanwaltschaft glaubt den neuen Angaben der Tochter nicht

Die Justiz sieht die neuen Angaben der Tochter, die schriftlich vorgebracht wurden, gelassen. Sowohl die Staatsanwaltschaften Augsburg und Ingolstadt sowie das Landgericht Ingolstadt haben sich im Vorjahr mit dem Fall beschäftigt. Eine Landtagseingabe des Vaters hatte dazu geführt. Grubers Anwalt Jan Oelbermann teilte dem Gericht damals aber mit, dass derzeit keine Wiederaufnahme angestrebt werde. Der Berliner Anwalt für Strafrecht vertritt Mandanten in Gefängnissen und Kliniken. Er hatte seinerseits einen Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers gestellt, der vom Landgericht abgelehnt wurde. Den Worten der Tochter schenkte das Gericht dabei offenbar keinen Glauben. Dies bestätigt der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai. Das sei auch der Grund, warum seine Behörde kein Wiederaufnahmeverfahren von Amts wegen eingeleitet habe. „Die jetzigen schriftlichen Angaben der Tochter sind weder glaubwürdig noch schlüssig“, erklärt Nickolai.

Die Tochter sei damals nicht nur einmal, sondern viermal vernommen worden: von der Polizei, dem Ermittlungsrichter, einem Gutachter und in der Hauptverhandlung. Bei allen Befragungen habe sie das Kerngeschehen konstant geschildert, es habe keinerlei Zweifel an ihrer Aussage gegeben, berichtet Nickolai.

Für Gruber passt die „Untätigkeit“ der Staatsanwaltschaft ins Bild. Für ihn steckt die Behörde mit dem Gericht und den Gutachtern unter einer Decke. Der 52-Jährige hat eine konkrete Theorie, warum ihn die Justiz auf dem Kieker hat. 1993 betrieb er im Raum Augsburg eine Detektei. Als seine Schwester des sexuellen Missbrauchs verdächtigt und inhaftiert wurde, nahm er nach eigenen Angaben die Ermittlungen auf, um Beweise für deren Unschuld zu finden. Dass er in der Sache herumstöberte, habe der Justiz missfallen. Einige Wochen später saß er selbst auf der Anklagebank.

Zu seiner Verurteilung habe auch seine Tätigkeit als Ladendetektiv beigetragen; dabei habe er mehrmals Juristen des Ladendiebstahls überführt. Namen wisse er aber heute keine mehr. Gruber ist aber davon überzeugt: In der Folge sind bei seinen Verhandlungen wichtige Zeugen und Beweise ignoriert worden. Oberstaatsanwalt Nickolai erklärt, dass die Behauptungen des Verurteilten zu unkonkret seien, um sie überprüfen zu können. Dazu müsste dieser Zeit, Ort und die angeblich beteiligten Personen nachvollziehbar benennen.

Gutachterin stuft Gruber weiterhin als pädophil ein

Trotz aller Vorbehalte der Justiz gegenüber strebt Gruber jetzt die Wiederaufnahme seines Falles an. Unabhängig davon wird einmal im Jahr überprüft, ob die Sicherungsverwahrung weiter nötig ist. Dazu wird jeweils ein Gutachten über den Gefangenen erstellt. Auch der neueste Bericht stellt Gruber kein gutes Zeugnis aus. Die Gutachterin stuft ihn als pädophil ein, er zeige ein dauerhaftes sexuelles Interesse an Kindern und Jugendlichen. Außerdem stellt sie eine Persönlichkeitsstörung fest, bei der soziale Regeln missachtet werden. Ergebnis: Eine hohe Rückfallgefahr. Grubers Vorwürfe gegen die Justiz haben laut Gutachterin den „Anschein von Legendenbildung oder Mythen“. Der Bericht legt dem 52-Jährigen zudem seine Uneinsichtigkeit zur Last.

Gruber erwidert, dass er nichts zugeben könne, was er nicht getan habe. Er schreibt: „Das hat nichts mit Tatuneinsicht zu tun, oder weil ich es nicht zugeben will, sondern weil es wirklich wahr ist, dass ich unschuldig bin.“ Das ist der Schlusssatz seiner 221-seitigen Autobiografie. Ob Gruber auch zukünftig so viel Zeit zum Schreiben haben wird, hängt vom Ausgang seiner Entlassungsbemühungen ab.

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