Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kinderverbot: Empörung über Kinderverbot im Biergarten: Auch in Bayern erlaubt?

Kinderverbot
19.06.2015

Empörung über Kinderverbot im Biergarten: Auch in Bayern erlaubt?

Mit einer kinderfreien Zone hat sich ein Wirt in Düsseldorf Ärger eingehandelt. "Keine Kinder - Keine Hunde" ist auf dem Schild zu lesen, das im Internet für Diskussionen sorgt.
Foto: Federico Gambarini, dpa

Die Empörung ist groß: In Düsseldorf hat ein Wirt den Strandbereich seiner Bar zur kinderfreien Zone erklärt. Wäre das auch in Bayern erlaubt?

Mit einem Verbotsschild hat ein Gastwirt aus Düsseldorf einen heftigen Streit losgetreten. In seiner Strandbar "Sonnendeck" erklärte er mit diesem den Sandbereich nicht nur zur hundefreien, sondern auch zur kinderfreien Zone.

Das Schild trägt die Aufschrift "Ruhebereich - keine Kinder, keine Hunde", darunter die entsprechenden Symbole. Dass diese Maßnahme besonders bei Eltern für Diskussionen sorgt, ist wohl nicht verwunderlich. Auf der Facebook-Seite der Gaststätte schreibt eine Mutter: "Es ist einfach nur enttäuschend und traurig, dass Kinder mit Hunden gleichgesetzt werden (...)!"

Darf ein Wirt überhaupt Kinder ausschließen? Ja, er darf. "Der Wirt hat in seinem Bereich das Hausrecht", sagt Ulrich Korb vom juristischen Fachbereich des Bayerischen Gaststättenverbands. "Da darf er grundsätzlich verfahren, wie er will." Allerdings gebe es auch gewisse Grenzen. Nämlich dann, wenn er diskriminiert. "Wenn er zum Beispiel Asylanten ausschließt oder Dunkelhäutige oder Asiaten."

Düsseldorfer Wirt hat einige Gründe für das Kinderverbot

Der vorliegende Fall habe aber nichts mit Kinderfeindlichkeit zu tun. Dass der Düsseldorfer Wirt Kinder ausschließt, kann Korb sogar nachvollziehen. Schließlich habe er seine Gründe: Die kleinen Gäste hätten häufig mit Sand geworfen und Schlamm auf den Bänken verteilt.

Ihre Eltern haben laut Aussage des Düsseldorfer Wirtes Patrick Weiss untätig dabei zugesehen. "Hier haben schon Kinder in der Küche gestanden oder ein anderes Mal eine Palme angezündet. Wenn da was passiert, bin ich doch schuld", sagt er.

Ulrich Korb vom Bayerischen Gaststättenverband kennt solche Fälle auch aus der Region - aber es handele sich dabei um Einzelfälle. Manchmal komme es vor, dass Kinder wild herumtoben und die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen.

"Das strapaziert die Nerven der anderen Gäste", sagt der Jurist. Und der Düsseldorfer Wirt habe schließlich auch wirtschaftliche Interessen: "Wenn er die Kinder einfach machen lässt, könnten andere Gäste sich dazu entschließen, nicht mehr wieder zu kommen." (mit dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Meta Platforms Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Meta Platforms Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Meta Platforms Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Meta Platforms Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

 

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Meta Platforms Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Meta Platforms Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.