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Kirche
13.06.2021

Missbrauchsverdacht gegen Memminger Dekan: Anwalt gibt Erklärung ab

Das Bistum Augsburg hat den Geistlichen von seinem Amt als Pfarrer und Dekan entpflichtet und damit von allen seinen Aufgaben freigestellt.
Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)

Exklusiv Der Anwalt des Memminger Dekans hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs bestätigt - betont aber auch die Unschuldsvermutung.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Memmingen ein Ermittlungsverfahren gegen den Memminger Dekan wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs eingeleitet hatte, hat sich am Sonntagmorgen nun der Anwalt des Geistlichen zu Wort gemeldet. "Es ist zutreffend, dass die Staatsanwaltschaft Memmingen ein Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten eingeleitet hat", teilte Florian Schwarz, Rechtsanwalt aus Buchloe, mit.

"Grund für die Einleitung der Ermittlungen ist ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt, die sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet hat." Der Anwalt wies zudem darauf hin, dass ein Anfangsverdacht die geringste Stufe eines Verdachts sei, dem in einem Ermittlungsverfahren nachzugehen ist. "Mit welchem Ergebnis das Ermittlungsverfahren enden wird, ist derzeit offen. Jedenfalls gilt für meinen Mandanten unbedingt die Unschuldsvermutung", so Schwarz.

Schwere Vorwürfe gegen Memminger Dekan

Die Staatsanwaltschaft Memmingen hatte zuvor erklärt, das sich der Geistliche "über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht" haben könnte. Das Bistum Augsburg hatte am Donnerstag mitgeteilt, den Geistlichen „mit sofortiger Wirkung“ von seinem Amt als Pfarrer und Dekan entpflichtet zu haben. Damit sei er von allen seinen Aufgaben freigestellt.

Der Anwalt des Memminger Dekans erklärte nun zudem: "Die kirchlicherseits eingeleiteten Ermittlungen und die Freistellung meines Mandanten von seinen Pflichten und Aufgaben beruht auf einer zwingenden Vorgehensweise nach kirchenrechtlichen Vorschriften. Eine Aussage, ob die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zutreffen, kann aus dieser Vorgehensweise nicht abgeleitet werden."

Kirche zeigt sich bestürzt über Vorwürfe gegen Dekan

Unterdessen wurde in den Gottesdiensten der Pfarreiengemeinschaft Memmingen am Sonntag ein Brief des Generalvikariats des Bistums Augsburg verlesen. Darin äußert die Kirche ihre Bestürzung über die Vorwürfe – denn schließlich solle die Kirche ein Raum des Heils sein, in dem die Menschen geschützt sind. Es wird aber auch hier betont, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gelte, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien.

Andererseits betont der Generalvikar, dass es im Bistum Augsburg bei Missbrauchsfällen ein „Null-Toleranz-Politik“ gebe. Wenn es Versagen und Schuld gebe, müsse das auch klar benannt werden und Konsequenzen haben.

Die Leitung des Dekanats Memmingen übernimmt bis auf Weiteres der bisherige Prodekan Ralf Czech aus Erkheim (Unterallgäu). Ihm zur Seite wird ein „Koordinierungsteam“ gestellt. Es besteht aus sechs Personen mit Maria Weiland von der City-Seelsorge Memmingen an der Spitze.

Da der Dekan bis auf Weiteres von seinen Aufgaben freigestellt ist, fehlt nun auch ein Geistlicher für die Gottesdienste. In der Konsequenz wird es daher zunächst bis Mitte September weniger Gottesdienste geben - mit personellen Umverteilungen. Am Sonntag sprang beispielsweise der Pfarrer im Ruhestand Albert Leinauer beim Frühgottesdienst in Sankt Josef ein.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.06.2021

"Wer das Kreuz trägt, segne sich selbst zuerst", nach diesem Motto haben sich der Herr Bischof und sein Generalvikar bereits im Januar impfen lassen, lange bevor sie an der Reihe waren. Der aufgebrachten Öffentlichkeit wurden nett erfundene Storys von einem Pressesprecher vorgetragen, von "Täglicher Seelsorge im Altenheim" und "Restdosen".

Und jetzt wollen die gleichen beiden Herren die Saubermänner abgeben, die mit dem "eisernen Besen" die Mißstände in ihrem Klerus auskehren wollen ?
Wenn es hier denn "Mißstände" gibt: Erwachsene Frauen und erwachsene Männer dürfen in weiten Grenzen tun, was ihnen gefällt, auch im ehelichen oder auch außerehelichen Bett. Ein katholischer Priester darf das zwar aus Sicht seines Dienstherrn nicht, aber strafrechtlich ist das irrelevant.

Wie war das mit dem Werfen des ersten Steins ? Glaubwürdig geht anders.

Aber man erkennt wieder einmal die ganze Verkommenheit der Machtverteilung und der Machtinhaber in dieser Kirche.

Der Gläubige hat in Demut anzunehmen,, was ein "Oberer" spricht, auch wenn es gelogen oder der dümmste Unsinn ist.
Tut er das nicht, "versündigt " er sich. und hat die Konsequenzen zu tragen. (Hölle, mindestens aber "Fegefeuer")
So ist das von diesen Machtinhabern geregelt und Abhilfe ist auch in den nächsten 2000 Jahren nicht zu erwarten.