Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Finanzen: Kita-Gebühren in Millionenhöhe bleiben in Bayern unbezahlt

Finanzen
05.11.2017

Kita-Gebühren in Millionenhöhe bleiben in Bayern unbezahlt

Wegen nicht bezahlter Kita-Gebühren haben bayerische Kommunen Ausfälle in Millionenhöhe.
Foto: Peter Kneffel, dpa

In bayerischen Städten bleiben jedes Jahr Kita-Gebühren in Millionenhöhe unbezahlt. In Einzelfällen könnten Kinder in Augsburg und München vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.

Wegen nicht bezahlter Kindergartengebühren haben bayerische Kommunen Ausfälle in Millionenhöhe. So blieben in der Landeshauptstadt München in den Jahren 2015 und 2016 Kita-Bescheide von zusammen rund drei Millionen Euro unbezahlt. Ulrich Lobinger vom Münchner Referat für Bildung und Sport relativierte die Summe allerdings: Es handle sich um vier Prozent des gesamten Kita-Gebührenaufkommens eines Jahres. Es sei deshalb letztlich kein besonders hoher Zahlungsrückstand.

In Würzburg liegt die Ausfallquote deutlich höher: 538 Kinder werden dort derzeit in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut - bei 59 Eltern läuft ein Mahnverfahren, was rund zehn Prozent entspricht. In Augsburg blieben in diesem Jahr bis Ende September gut sechs Prozent der Kita-Gebührenbescheide unbeglichen. Die Quote war schon einmal schlechter. Zufriedenstellend sei die Zahlungsmoral der Eltern dennoch nicht, betonte ein Sprecher. In Nürnberg hieß es, die Zahl säumiger Eltern sei seit Jahren relativ konstant. Konkrete Zahlen wurden aber nicht genannt. 

In München hängen Kita-Gebühren vom Einkommen ab

Dass München im bayerischen Vergleich relativ niedrige Ausfallquoten hat, liegt nach Einschätzung von Lobinger am "allgemein guten wirtschaftlichen Umfeld in München". Darüber hinaus würden in der Landeshauptstadt die Kita-Gebühren einkommensabhängig berechnet: Sozial Schwächere zahlen einen geringeren Betrag oder werden von der Gebührenzahlung komplett befreit. "Rund ein Drittel bezahlt keine Gebühren, ein Drittel eine ermäßigte Gebühr und ein Drittel der Eltern bezahlt den vollen Satz", erläuterte Lobinger.  

Selbst bei schlechter Zahlungsmoral der Eltern kann das Kind in den meisten Fällen zunächst in der jeweiligen Einrichtung bleiben. Ein Mitarbeiter des zuständigen Referats in Nürnberg betonte, dass im Zweifel für das Kind entschieden werde. So werde geprüft, ob die Jugendhilfe einspringe, außerdem würden Ratenzahlungen angeboten. Man wolle kein Kind vor die Tür setzen. Auch in Würzburg ist das so: "Wir versuchen, immer eine Lösung zu finden", sagte Stadtsprecher Christian Weiß.

Ausschluss vom Kita-Besuch soll vermieden werden

In Augsburg und München räumt die Gebührensatzung die Möglichkeit ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschließen, sobald die Eltern mit den Zahlungen zwei Monate im Rückstand sind. Vollzogen werde das aber nur in seltenen Einzelfällen, sagte Bernd Karl vom Bildungsreferat der Stadt Augsburg. Sobald eine Ratenzahlung vereinbart worden sei, dürfe das Kind wieder kommen. Bedauerlich findet Karl es, dass es sich meistens um die Kinder handelt, "die eigentlich am dringendsten den Besuch der Kita benötigen."

Lesen Sie dazu auch

Auch München versucht, den Ausschluss eines Kindes "aus pädagogischer Sicht" möglichst zu vermeiden. Deshalb seien die Mitarbeiter stets bemüht, das Gespräch mit säumigen Eltern zu suchen und eine Lösung zu finden. Dennoch würden offene Forderungen gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetrieben, sollten alle Versuche scheitern, unterstrich Lobinger. dpa

Mehr zum Thema lesen Sie hier:

Gebühren und Co: Was sich für Eltern von Kita-Kindern ändert

Kita-Gebühren abschaffen? Meinungen in Bayern gehen auseinander

In Augsburg müssen 1400 neue Kita-Plätze her 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.