Kita-Gebühren in Millionenhöhe bleiben in Bayern unbezahlt
In bayerischen Städten bleiben jedes Jahr Kita-Gebühren in Millionenhöhe unbezahlt. In Einzelfällen könnten Kinder in Augsburg und München vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.
Wegen nicht bezahlter Kindergartengebühren haben bayerische Kommunen Ausfälle in Millionenhöhe. So blieben in der Landeshauptstadt München in den Jahren 2015 und 2016 Kita-Bescheide von zusammen rund drei Millionen Euro unbezahlt. Ulrich Lobinger vom Münchner Referat für Bildung und Sport relativierte die Summe allerdings: Es handle sich um vier Prozent des gesamten Kita-Gebührenaufkommens eines Jahres. Es sei deshalb letztlich kein besonders hoher Zahlungsrückstand.
In Würzburg liegt die Ausfallquote deutlich höher: 538 Kinder werden dort derzeit in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut - bei 59 Eltern läuft ein Mahnverfahren, was rund zehn Prozent entspricht. In Augsburg blieben in diesem Jahr bis Ende September gut sechs Prozent der Kita-Gebührenbescheide unbeglichen. Die Quote war schon einmal schlechter. Zufriedenstellend sei die Zahlungsmoral der Eltern dennoch nicht, betonte ein Sprecher. In Nürnberg hieß es, die Zahl säumiger Eltern sei seit Jahren relativ konstant. Konkrete Zahlen wurden aber nicht genannt.
In München hängen Kita-Gebühren vom Einkommen ab
Dass München im bayerischen Vergleich relativ niedrige Ausfallquoten hat, liegt nach Einschätzung von Lobinger am "allgemein guten wirtschaftlichen Umfeld in München". Darüber hinaus würden in der Landeshauptstadt die Kita-Gebühren einkommensabhängig berechnet: Sozial Schwächere zahlen einen geringeren Betrag oder werden von der Gebührenzahlung komplett befreit. "Rund ein Drittel bezahlt keine Gebühren, ein Drittel eine ermäßigte Gebühr und ein Drittel der Eltern bezahlt den vollen Satz", erläuterte Lobinger.
Selbst bei schlechter Zahlungsmoral der Eltern kann das Kind in den meisten Fällen zunächst in der jeweiligen Einrichtung bleiben. Ein Mitarbeiter des zuständigen Referats in Nürnberg betonte, dass im Zweifel für das Kind entschieden werde. So werde geprüft, ob die Jugendhilfe einspringe, außerdem würden Ratenzahlungen angeboten. Man wolle kein Kind vor die Tür setzen. Auch in Würzburg ist das so: "Wir versuchen, immer eine Lösung zu finden", sagte Stadtsprecher Christian Weiß.
Ausschluss vom Kita-Besuch soll vermieden werden
In Augsburg und München räumt die Gebührensatzung die Möglichkeit ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschließen, sobald die Eltern mit den Zahlungen zwei Monate im Rückstand sind. Vollzogen werde das aber nur in seltenen Einzelfällen, sagte Bernd Karl vom Bildungsreferat der Stadt Augsburg. Sobald eine Ratenzahlung vereinbart worden sei, dürfe das Kind wieder kommen. Bedauerlich findet Karl es, dass es sich meistens um die Kinder handelt, "die eigentlich am dringendsten den Besuch der Kita benötigen."
Auch München versucht, den Ausschluss eines Kindes "aus pädagogischer Sicht" möglichst zu vermeiden. Deshalb seien die Mitarbeiter stets bemüht, das Gespräch mit säumigen Eltern zu suchen und eine Lösung zu finden. Dennoch würden offene Forderungen gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetrieben, sollten alle Versuche scheitern, unterstrich Lobinger. dpa
Mehr zum Thema lesen Sie hier:
Gebühren und Co: Was sich für Eltern von Kita-Kindern ändert
Kita-Gebühren abschaffen? Meinungen in Bayern gehen auseinander
Die Diskussion ist geschlossen.