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26.07.2007

Knoblauch stinkt Obermietern

Knoblauch ist eine Frage des Geschmacks. Und des Geruchs. Die einenmögen ihn, die anderen können gern darauf verzichten ­ vor allem in derWohnung.

(AZ). Knoblauch ist eine Frage des Geschmacks. Und des

Geruchs

. Die einen mögen ihn, die anderen können gern darauf verzichten ­ vor allem in der Wohnung. Entsprechend deftig ging es im August 2004 in einem

Prozess

vor dem Augsburger Zivilgericht zur Sache: Da wollte ein Obermieter seinen Nachbarn "Geruchsbelästigungen" durch das Kochen mit Knoblauch verbieten lassen.

Es begann mit einem Umbau. Als die Familie in das Mietshaus einzog, verlegte sie die Küche in einen anderen Raum. Und sie baute einen Dunstabzug ein ­ direkt unterhalb des Wohnbereichs ihrer Obermieter. Das sorgte für Ärger. Nicht nur, dass die Familie mit Knoblauchkochte: Dem Obermieter stieg vielmehr eine, wie er sagt, "äußerst unangenehme Mischung aus Knoblauch, verbranntem Öl und Fisch" in die Nase.

Zusammen mit "intensiv riechenden Kräutern und Ölen, wie sie vor allem die südländische Küche aufweist", komme es teilweise zu "extremen Geruchsimmissionen".

Friedlich einigen konnten sich die Nachbarn offensichtlich nicht. Also zog der Mann vor Gericht Es sei ja nicht nur der Geruch am Mittag, monierte er dort. Auch abends, teilweise sogar noch um 21 oder 22 Uhr, werde unter ihm gekocht. Seine Terrasse und sein Balkon seien durch die intensiven Kochgerüche gar nicht mehr benutzbar.

Das Zivilgericht solle seinen Nachbarn aufgeben, "weitere Geruchsbelästigungen durch ins Freie tretende, eklige Gerüche zu unterlassen" ­ und weitere Störungen dieser Art mit einem Ordnungsgeld zu belegen.

Die Hobbyköche hielten davon nichts. "Uns kann doch nicht verboten werden, in unserer Küche zu kochen", argumentierten sie. Die Gerüche würden durch eine Abzugshaube mit Kohlefilter angesaugt und ordnungsgemäß durch einen Abluftschacht abgelenkt, stellten sie fest. Eine unzulässige Baumaßnahme, wie ihr Obermieter meint, habe es nicht gegeben. Sie beantragten daher, kein "Koch-Verbot" zu verhängen, vor allem nicht im Zusammenhang mit einem drohenden Ordnungsgeld.

In der Verhandlung vernahm die Richterin sechs Mitbewohner aus dem Haus als Zeugen. Die meisten bestätigten zwar, dass sie Kochgerüche wahrgenommen hatten. Besonders störend seien diese aber nicht gewesen. Und überhaupt könnten die Gerüche nicht zwingend der Küche der Familie zugeordnet werden.

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