Kommen sechs der sieben Verdächtigen noch vor Weihnachten frei?
Plus Zwei Wochen nach der Gewalttat vom Königsplatz entscheidet das Landgericht über die Haftbeschwerden. Das wird schwierig. Denn es gibt offene Fragen und Zweifel.
Als die Stadt Augsburg die Tat vom Königsplatz in einer Traueranzeige einen „tragischen Vorfall“ nannte, erntete sie einen Sturm der Entrüstung. Wie kann man diesen „Mord“ oder „Totschlag“ so herunterspielen, lautete zusammengefasst die Kritik aus teils einschlägigen Kreisen. Nun kann man der Stadt vielleicht vorwerfen, zu wenig Empathie gezeigt zu haben. Oberbürgermeister Kurt Gribl hat bereits gesagt, dass der Begriff „Gewalttat“ besser gewesen wäre. Man kann der Stadt aber nicht vorwerfen, dass sie in einer Traueranzeige keine juristische Bewertung des Geschehens vornimmt. Wer wollte, wer könnte das zu diesem frühen Zeitpunkt tun?
Und doch müssen sich drei Berufsrichter des Landgerichts Augsburg zwei Wochen nach dem gewaltsamen Tod eines 49 Jahre alten Berufsfeuerwehrmannes am Königsplatz schon sehr intensiv mit der Frage auseinandersetzen, was genau geschehen ist und wer der Beteiligten welchen Beitrag zu der Eskalation geleistet hat. Die drei Richter der Jugendkammer müssen entscheiden, ob sechs der sieben Heranwachsenden in U-Haft bleiben. Das werden sie sehr bald tun. Nach den Haftbeschwerden hat der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch den Verteidigern eine Frist zur Stellungnahme bis Montagfrüh um acht Uhr gegeben. Vieles spricht dafür, dass die Richter ihre Entscheidung noch am Montag treffen – vor Weihnachten. Der 17-jährige Hauptverdächtige bleibt in jedem Fall vorerst in Untersuchungshaft. Sein Anwalt hat keine Haftbeschwerde eingelegt.
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Wir reden hier auch von unterlassener Hilfeleistung!
Warum flieht man wenn man nichts getan hat? Weil man eben doch was angestellt hat.