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Corona-Regeln gekippt: Bayerns Grillverbot war unsinnig

Kommentar Von Michael Böhm
03.09.2020

Das Grillverbot wurde zurecht gekippt. Die Kritik des Gesundheitsministeriums an den Richtern ist nachvollziehbar und angreifbar zugleich.

Wer in den vergangenen Wochen an der frischen Luft unterwegs war, dem wehte vielerorts der Geruch von Grillkohle ins Gesicht – auch in öffentlichen Parkanlagen. Das lag mitunter an Menschen, die sich Corona-Regeln nach den eigenen Bedürfnissen selbst zurechtlegten. Es lag an Ordnungshütern, die mit den Kontrollen nicht hinterherkamen oder manchmal ein Auge zudrückten. Und es lag sicher auch daran, dass vielen Menschen gar nicht (mehr) bewusst war, dass das einst erlassene Grillverbot überhaupt noch Bestand hatte.

 

Zumal nur schwer nachvollziehbar war, warum man in einem Park zwar wieder in größerer Runde beisammensitzen darf – nur nicht um einen Grill herum. Von daher ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, das Grillverbot für unverhältnismäßig zu erklären, nur logisch. Die Kritik des Gesundheitsministeriums, das Urteil sei ein „falsches Signal“, ist nachvollziehbar und angreifbar zugleich: Ein so grundsätzliches und in die Freiheit aller Bürger eingreifendes Verbot darf nicht allein aus Gründen der Abschreckung ausgesprochen werden.

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Auch sinnvolle Corona-Regeln müssen auch hinterfragt werden

Genau hier zeigt sich das Problem: So sinnvoll manche Corona-Regel zu Beginn der Pandemie auch war, so sehr muss jede einzelne immer wieder hinterfragt werden. Das ist mühsam. Das lässt schon der Name der sechsten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erahnen, die 24 Paragrafen mit teils dutzenden Absätzen und Unterpunkten, grundsätzlichen sowie Sonder- und Ausnahmeregelungen sind der Beweis. Und doch ist es zwingend notwendig. Zum einen, um die Pandemie so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten. Zum anderen, um die Akzeptanz der Corona-Regeln in der Bevölkerung hoch zu halten.

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Im Bestfall übernimmt der Gesetzgeber selbst die Aufgabe des Nachjustierens. In den anderen Fällen müssen Gerichte ran. Sich die Regeln nach eigenem Gusto auszulegen, darf die Lösung in unserem Rechtsstaat nicht sein – selbst wenn sie nach Grillkohle riecht und nach Bratwurst schmeckt.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel: Grillverbot gekippt: Augsburger Anwalt mit nächstem „Corona-Coup“

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.09.2020

Warum werden eigentlich unsinnige Regel erst dann kommentiert wenn sie durch ein Gericht untersagt wurden?