
Die Spende des Landtagspräsidiums ist ein Fall für den Rechnungshof

Warum es mindestens fragwürdig ist, wenn sich das Landtagspräsidium dazu entschließt, eine Million Euro für soziale Zwecke zu spenden.
So gut gemeint die Millionenspende des Landtagspräsidiums auch sein mag – das Gesetz spricht eine andere Sprache. In Artikel 45 der Haushaltsordnung heißt es: "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur zu dem im Haushaltsplan bezeichneten Zweck, soweit und solange er fortdauert, und nur bis zum Ende des Haushaltsjahres geleistet oder in Anspruch genommen werden." Das gilt im Umgang mit Steuergeldern für jedes Ministerium. Das gilt auch für den Landtag.
Das Geld war nur für repräsentative Zwecke vorgesehen
Insofern ist es mindestens fragwürdig, wenn das Landtagspräsidium sich dazu entschließt, eine Million Euro für soziale Zwecke zu spenden, die eigentlich für repräsentative Zwecke vorgesehen waren – für das Sommerfest der Präsidentin in Schleißheim, für den Tag der offenen Tür, für Veranstaltungen aller Art.
Beim Sommerfest wird zwar auch gespendet. Aber die Töpfe werden sauber getrennt: Der Landtag spendiert das Fest, die Gäste (überwiegend Ehrenamtliche) kaufen Lose (in der Regel 4000 Stück á zehn Euro, die "Sternstunden" zugutekommen), Firmen stiften die Preise. Das ist nicht zu beanstanden. Die freihändige Umwidmung der Mittel aber sollte sich der Oberste Rechnungshof noch einmal genauer anschauen.
Mit Almosen ist sozialen Einrichtungen nur wenig geholfen
Entscheidender als diese rechtlichen Fragen allerdings ist die politische Dimension. Wenn es zutrifft, dass soziale Einrichtungen für Kinder durch Corona in existenzielle Not geraten sind, dann sind Almosen die falsche Antwort. Dann ist der Landtag als Gesetzgeber gefordert.
Wer viele Milliarden für den Erhalt von Unternehmen und die Rettung von Arbeitsplätzen genehmigen kann, der hat auch alle politischen Möglichkeiten, für soziale Zwecke noch ein paar Millionen extra locker zu machen – auch wenn man in diesem Fall auf publikumswirksame Scheckübergaben verzichten müsste.
Lesen Sie dazu auch den Artikel: Spende in der Corona-Krise: Darf man Steuergeld verschenken?
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>>Insofern ist es mindestens fragwürdig, wenn das Landtagspräsidium sich dazu entschließt, eine Million Euro für soziale Zwecke zu spenden, die eigentlich für repräsentative Zwecke vorgesehen waren – für das Sommerfest der Präsidentin in Schleißheim, für den Tag der offenen Tür, für Veranstaltungen aller Art.<<
Dieses Korinthenkackertum muss man mal auf sich wirken lassen. Für REPRÄSENTATIVE Zwecke darf ohne Probleme 1 Mio an Steuergeldern verplempert werden. Aber wenn der Anlass fürs Verplempern wegfällt, weil Corona ist, dann dürfen die so eingesparten Mittel nicht einfach 'gespendet' werden.
Im Grunde geht es wieder mal nur um Neid.
Tatsächlich hätte sich die CSU das besser verkniffen, sich groß ablichten zu lassen mit dem Spendenscheck und wenn tatsächlich dann bei jedem unterstützten Projekt wieder jemand auf der Matte steht, der sich feiern lässt, dann mag das allmählich einen unangenehmen Beigeschmack bekommen.
Aber da jetzt den Obersten Rechnungshof zu bemühen.
1 Mio Ausgaben um 40.000 Euro Spenden zu kreieren und wenn man gleich die Mio spendet ist es ein böse Verfehlung. Genau. Dem Haushaltsrecht sei gedankt, dass es so gut auf die Mittel der Staatsbürger aufpasst.
Die Begründung mit den angeblichen Almosen greift überhaupt nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.