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Fischertag: Gerichte sollten Wichtigeres verhandeln

Kommentar Von Michael Munkler
31.08.2020

Der Streit um den Memminger Fischertag zeigt, wie sich die Debatte über Gleichstellung verändert hat. Und warum es gut ist, dass vieles nicht vor Gericht landet.

Kann es ein Vereinsrecht geben, das der grundgesetzlich garantierten Gleichstellung von Mann und Frau widerspricht? Um diese Frage ging es vor dem Memminger Amtsgericht. Müssen beim Fischertag auch Frauen in den Bach jucken dürfen? Ja, entschied das Amtsgericht. Dieses Urteil kam für viele in Memmingen überraschend. Vor 25 Jahren hatte dasselbe Gericht anders entschieden.

Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass die Forderung nach Gleichberechtigung heute anders bewertet und gewichtet wird als noch vor 25 Jahren. Es soll keine Freiräume für eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau mehr geben.

Es gibt auch Veranstaltungen ausschließlich für Frauen

Der Fischertagsverein hatte damals wie heute auf Satzung und Tradition verwiesen. Eine Rechtsposition, die so nicht ohne Weiteres vom Tisch zu wischen ist: Soll doch ein Verein machen können, was er und seine Mitglieder wollen. Aber so einfach ist das offensichtlich nicht. Oder eben doch?

Schließlich gibt es nach wie vor Veranstaltungen, an denen ausschließlich Frauen teilnehmen dürfen: Frauenläufe und Frauenfeste. Das ist gut so. Es ist auch gut, dass niemand dagegen klagt. Mal ganz ehrlich: Es gibt wahrlich wichtigere Fragen in diesen Tagen als diese – auch in Memmingen. Zudem darf man sehr wohl anmerken, dass sich Gerichte vermutlich mit wichtigeren Dingen befassen sollten.

Lesen Sie dazu auch den Artikel: Gericht urteilt: Auch Frauen dürfen in Memmingen fischen

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