
Der juristische Streit um die bayerische Grenzpolizei geht in die letzte Runde. Die ist ohnehin ein Etikettenschwindel, den Markus Söder zu verantworten hat.
Der politisch scharfe und juristisch haarspalterische Streit um die bayerische Grenzpolizei hat seinen Ursprung in einer Zeit, als die Politik in Bayern – um es mit den Worten von Ministerpräsident Markus Söder zu sagen – noch von der „dunklen Seite der Macht“ dominiert wurde. Würde er seinen persönlichen Beitrag dazu beschreiben, dann müsste er zugeben, dass die Wiedererrichtung der bayerischen Grenzpolizei ein politischer Etikettenschwindel war, der ganz allein auf seine Kappe geht.
Bayerische Grenzpolizei ist ein politischer Etikettenschwindel
Mit der echten bayerischen Grenzpolizei, die es bis 1998 gab, hat die neue bayerische Grenzpolizei nämlich nicht mehr viel zu tun. Was an der Grenze gemacht wird und was nicht, bestimmt seither der Bund ganz allein. Bestenfalls ließe sich von einer bayerischen Hilfsgrenzpolizei sprechen, die nur tätig werden darf, wenn sie beauftragt wird.
Dass auch Hilfssheriffs gute Arbeit machen können, ist unbestritten. Das haben die bayerischen Schleierfahnder in der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität schon bewiesen, bevor sie aus rein politischen Motiven umbenannt wurden. Sie arbeiten professionell, effektiv und erfolgreich. Und den Bürgern, die sich über die verschärften Grenzkontrollen wahlweise freuen oder ärgern, kann es außerdem egal sein, ob sie es mit einem Bundes- oder Landespolizisten zu tun haben.
Vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof aber geht es darum nicht. Die Richter haben darüber zu entscheiden, ob der politische Etikettenschwindel der früheren CSU-Staatsregierung gleichzeitig verfassungswidrig war. In welche Richtung sie tendieren, haben sie nicht erkennen lassen.
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