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Kommentar
07.07.2016

Verfassungsschutzgesetz stellt Sicherheit über Freiheit

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.
Foto: Sven Hoppe (dpa)

Das neue bayerische Verfassungsschutzgesetz ist kritisch zu sehen. Denn Sicherheit ohne Freiheit kann nicht das Ziel eines demokratischen Staates sein.

Es stimmt natürlich: Freiheit ohne Sicherheit ist unmöglich. Aber Sicherheit ohne Freiheit kann auch nicht das Ziel in einem demokratischen Staat sein. Vor diesem Hintergrund sind massive Bedenken am neuen bayerischen Verfassungsschutzgesetz mehr als gerechtfertigt. Denn die neue gesetzliche Grundlage räumt den freistaatlichen Schlapphüten jede Menge neue Möglichkeiten ein, ohne deren Grenzen klar zu definieren oder zumindest eine wirksame parlamentarische Kontrolle sicherzustellen.

Das Ziel der CSU-Staatsregierung ist klar: Während die Polizei nur tätig werden kann, wenn Hinweise auf Straftaten vorliegen, soll der Verfassungsschutz künftig auch ohne speziellen Grund in möglichst vielen Bereichen ermitteln können. Dies mag im Einzelfall Sinn machen, verschafft dem Staat aber auch deutlich mehr Befugnisse zur intensiven Beobachtung selbst in der Privatsphäre von bislang unbescholtenen Bürgern – ja selbst von Kindern.

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