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Ursula Herrmann-Prozess
25.03.2010

Kommentar nach dem Urteil: Späte Genugtuung

Ursula Herrmann ist zehn Jahre alt, als eine grausame Tat sie aus dem Leben reißt. Fast 30 Jahre ist das Verbrechen her. Und trotzdem beschäftigt es uns bis heute. Ein Kommentar von Sascha Borowski

Ein junges Mädchen, nach seinem ersten Tag am Gymnasium. Ursula Herrmann ist gerade einmal zehn Jahre alt, als eine grausame Tat sie aus dem Leben reißt.

Ein Verbrecher überfällt Ursula auf einem Waldweg bei Eching, betäubt sie, sperrt sie in eine Kiste und begräbt sie lebendig. Wenig später erstickt die Fünftklässlerin.

Fast 30 Jahre ist das Verbrechen am Ammersee jetzt her. Und trotzdem beschäftigt, erschüttert es uns bis heute.

Am Donnerstag nun hat das Augsburger Landgericht den Täter verurteilt. Werner Mazurek muss für den Tod der kleinen Ursula sein Leben lang ins Gefängnis. Er selbst hat die Tat bis zuletzt geleugnet.

Die Richter, so sagen sie selbst, haben dagegen keine Zweifel an der Schuld des 59-Jährigen. Fast 200 Zeugen haben sie gehört, 90.000 Papiere gesichtet. Sie sind all den Spuren nachgegangen, die Polizei und Staatsanwaltschaft in fast 30 Jahren zusammengetragen haben. Und sie haben natürlich Werner Mazurek selbst gehört - der freilich wenig sagte.

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Das Augsburger Schwurgericht unter seinem Vorsitzenden Wolfgang Rothermel hat das Verbrechen an Ursula Herrmann gründlich und gewissenhaft bearbeitet. Und tatsächlich deuten in der Gesamtschau praktisch alle Indizien darauf hin, dass Werner Mazurek 1981 Ursula Herrmann entführte und die Schuld an ihrem Tod trägt. Dafür wird er nun im Gefängnis büßen. Das ist auch ein Verdienst der Augsburger Staatsanwaltschaft, die den "Fall Herrmann" nie wirklich zu den Akten legte.

Natürlich, ein letzter, kleiner Zweifel bleibt bestehen. Das ist eine Eigenheit von Indizienprozessen wie diesem. Auch sind noch einige Fragen offen. Aber trotzdem überwiegt das Gefühl der Genugtuung, dass Ursula Herrmanns Tod endlich gesühnt wird. Von Sascha Borowski

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