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Kirche in Bayern
12.07.2018

Kommunionsstreit: Die Kirche sucht den richtigen Weg

Für die katholische Kirche ist die Frage, ob die Kommunion für evangelische Ehepartner geöffnet wird, alles andere als eine Kleinigkeit – sie berührt Glauben und Lehre.
Foto: Annette Zoepf, epd (Symbolbild)

Dürfen evangelische Ehepartner an der Kommunion teilnehmen? Darüber streiten die Bischöfe. Wie sie mit der veröffentlichten "Orientierungshilfe" umgehen.

Zwei Wochen nach der Veröffentlichung einer „Orientierungshilfe“ zum Kommunionempfang für evangelische Ehepartner ist in vielen der bundesweit 27 katholischen Bistümer unklar, wie diese mit dem 39-seitigen Text umgehen werden. Von den Bischöfen kamen unterschiedliche Signale. Während manche ankündigten, die Orientierungshilfe umsetzen zu wollen, äußerten sich die meisten von ihnen noch nicht oder wenig konkret.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur bereits Ende Juni, er werde den Priestern und Seelsorgern seines Erzbistums, München und Freising, schreiben. Nach Informationen unserer Redaktion will er ihnen die Orientierungshilfe genauer erläutern – geschrieben hat er den Brief aber noch nicht. Marx setzte sich stark für die Orientierungshilfe und deren Veröffentlichung ein.

Für Aufmerksamkeit – und Aufregung unter traditionalistischen Katholiken – sorgte vor wenigen Tagen der neue Würzburger Bischof Franz Jung. Er hatte in einem Gottesdienst mit Ehejubilaren konfessionsverbindende Paare, „die sich dazu disponiert sehen“, dazu eingeladen, gemeinsam an der Kommunion teilzunehmen. In Würzburg wie in anderen bayerischen Bistümern, die allesamt zur sogenannten Freisinger Bischofskonferenz gehören, soll es auch Gespräche in diözesanen Gremien geben. Zugleich sehen vor allem Bischöfe wie Rudolf Voderholzer (Regensburg), Stefan Oster (Passau), Gregor Maria Hanke (Eichstätt) und Konrad Zdarsa (Augsburg) nach wie vor erheblichen theologischen Klärungsbedarf und dringen auf eine weltkirchliche Lösung.

Die Verantwortung liegt bei den Bischöfen

Im Bistum Speyer, das aus historischen Gründen ebenfalls zur Freisinger Bischofskonferenz zählt, wurde die Orientierungshilfe gleichwohl kürzlich in Kraft gesetzt. Bischof Karl-Heinz Wiesemann bat alle Mitarbeiter in der Seelsorge, diese „als verbindliche Orientierung für die seelsorgerliche Begleitung konfessionsverbindender Ehepaare“ zu beachten. Der Augsburger Bischof Konrad Zdarsa ließ auf Anfrage dagegen über seinen Sprecher mitteilen, er sehe „in dem Text zunächst einmal eine Orientierungs- und Studienhilfe für die Bischöfe“. Denn: „Selbst der Papst habe ja seine Zweifel an der Handreichung geäußert.“ Deshalb vertraue er „wie bisher auch auf die Erfahrung der Seelsorger vor Ort bei der Begleitung von Ehepaaren, die verschiedenen Konfessionen angehören“.

Die Orientierungshilfe soll diesen Paaren eine „pastorale Hilfe geben“ – und stellt als „Handreichung“ eine Art Leitfaden für die Seelsorge dar. Ob und unter welchen Bedingungen evangelische Ehepartner an der Eucharistie teilnehmen dürfen, liege ausdrücklich „in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe“, erklärte Ende Juni der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz.

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Damit hatten die Bischöfe eine Kompromissformel gefunden – ihr Text, der evangelischen Ehepartnern unter bestimmten Umständen und im Einzelfall den Weg zur Teilnahme an der Eucharistie ebnet, erschien nach langem Ringen schließlich fast unverändert. Allerdings als „Orientierungshilfe“ und nicht als verbindliches „Dokument der Bischofskonferenz“. Denn Letzgenanntes hätte, so hieß es aus dem Vatikan und von Papst Franziskus, Folgen für die Weltkirche gehabt.

Sieben Bischöfe – der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt, Konrad Zdarsa und vier weitere Amtsbrüder aus Bayern – hatten sich im März gegen einen Textentwurf der Handreichung, den die deutschen Bischöfe im Februar bei ihrer Vollversammlung in Ingolstadt mit Dreiviertelmehrheit beschlossen hatten, gestellt. Die Sieben sahen in ihm eine „Öffnung des Kommunionempfangs“ und sprachen von einer „den Glauben und die Praxis der ganzen Kirche betreffenden Frage“, die nicht von einer „einzelnen nationalen Bischofskonferenz“ entschieden werden könne. Sie wandten sich an den Vatikan mit der Bitte um Klärung.

Kommunion für evangelische Partner in der Praxis längst üblich

In der Folge kam es zu einem öffentlich ausgetragenen Streit, in dem etwa der Magdeburger Bischof Gerhard Feige ungewöhnlich offen Kritik an seinen Mitbrüdern übte: Einige wollten „um jeden Preis ein System aufrechterhalten, in dem das Lehramt beziehungsweise die Bischöfe die Regeln aufstellen“, sagte er. Eines der Anliegen der Orientierungshilfe ist es, „den gemeinsamen Empfang der Heiligen Kommunion aus dem ,Graubereich‘“ zu holen, wie es die reformorientierte Priesterinitiative Augsburg vor einem Monat formulierte. Die Priester wiesen darauf hin, dass die sogenannte Interkommunion längst Praxis sei. Sie wollten die Kommunion keinen evangelischen Ehepartnern verwehren – „nach sorgfältiger Prüfung ihres Gewissens“. In der Tat entscheiden Priester und Betroffene üblicherweise vor Ort – meist ohne ihren Bischof zurate zu ziehen.

Von einer verbindlichen einheitlichen Regelung ist die katholische Kirche in Deutschland damit weit entfernt. Die Orientierungshilfe habe eher Verwirrung gestiftet und führe zu einem Fleckerlteppich, ist vielfach aus Kirchenkreisen zu hören. In ihrer Herbst-Vollversammlung im September wollen die deutschen Bischöfe das Thema erneut aufgreifen. Auch im Vatikan befasst man sich weiter damit.

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