Kopftuchverbot für Richterinnen
CSU will neuen Artikel im Gesetz
In Bayern wird es ein Kopftuchverbot für Richter und Staatsanwälte geben: Die Staatsregierung will bei der Novelle des bayerischen Richtergesetzes sowohl den Richtern wie auch den Anklägern das sichtbare Tragen religiöser Symbole verbieten, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit und weltanschaulichen Neutralität wecken könnten. „Wir müssen im Rechtsstaat jeden Anschein vermeiden, dass es bei der Rechtsprechung noch eine andere Bindung als ausschließlich an Recht und Gesetz gibt“, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU) nach einer Diskussion im Rechtsausschuss des Landtags.
Der neue Artikel im Richtergesetz bezieht sich nicht nur auf muslimische Kopftücher, sondern ist nach Bausbacks Worten weltanschaulich neutral gehalten. Anlass war jedoch die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen. (dpa)
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