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Streit
25.01.2019

Kuhglocken dürfen bimmeln

Über das Bimmeln ihrer Glocke gibt es richtig viel Streit.
Foto: Matthias Balk, dpa

Frau aus Oberbayern ärgert der Lärm so sehr, dass sie klagt. Doch das Gericht weist die Klage ab. Ruhe gibt es aber noch nicht

Geruch von Gülle, Weidestechfliegen, Kühe und dann noch das Gebimmel von deren Glocken – Landleben ist nicht nur idyllisch. Jedenfalls nicht unbedingt vor dem eigenen Fenster. Deshalb streitet ein Ehepaar aus dem oberbayerischen Holzkirchen seit Jahren mit einer Bäuerin. Denn als das Paar das exklusive Anwesen in malerischer Lage am Ortsrand kaufte, grasten nebenan noch keine Kühe. Dann aber verpachtete die Gemeinde die Weide an die Bäuerin. Seitdem findet niemand mehr Frieden – obwohl beide Seiten eigentlich nichts anderes wollen.

Das Ehepaar klagt über nächtliches Geläute der Kuhglocken – und auch Bäuerin Regina Killer wünscht sich, „dass endlich amal a Ruah“ ist. Am Donnerstag bekam die Bäuerin, die einen Familienbetrieb mit etwa drei Dutzend Kühen führt, vor Gericht einmal mehr recht: Das Landgericht München II wies die Klage der geräuschempfindlichen Ehefrau ab. 2017 war schon ihr Mann, dem das exklusive Anwesen gehört, vor dem Gericht in erster Instanz gescheitert. Die Frau sei nicht Eigentümerin des Grundstücks, begründete die Vorsitzende Richterin Christiane Karrasch die erneute Klageabweisung. Die Frau könne in dem Fall keine weitergehenden Ansprüche haben als ihr Mann als Eigentümer. Das Gericht zweifelte darüber hinaus an, dass die Weidenutzung die Nachbarn übermäßig belastet – und hielt sie auch nicht für „ortsunüblich“, wie die Ehefrau vorbrachte. Es sei 2018 lediglich um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen, listete Karrasch auf.

„Es ist zumindest mal ein Etappensieg“, sagte Bäuerin Killer nach dem Urteil. Sie habe wegen des Streits nur zwei Mal geodelt und ihre Kühe möglichst selten auf die umstrittene Weide geschickt. Dabei werde allerorten verlangt, dass die Tiere der artgerechten Haltung halber nicht im Stall stehen, sondern draußen grasen sollten. „Die Molkereien fordern das, der Verbraucher fordert es – und die wollen es mir verbieten. Das ist ein Witz“, sagte Killer.

Doch nach einer gütlichen Einigung sieht es nicht aus. Der Ehemann wartet auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Auch die Frau wird wohl nicht stillhalten. Anwalt Peter Hartherz ließ wissen, er wolle vor einer Entscheidung über eine Revision die Urteilsbegründung abwarten – aber wahrscheinlich bis zum Bundesgerichtshof ziehen. Sabine Dobel, dpa

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