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Kurzurlaub
03.08.2021

Diese Regeln gelten beim Tagesausflug nach Österreich

Auch für Kurzaufenthalte muss in Österreich ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Für Geimpfte und Genesene entfällt diese Pflicht.
Foto: Barbara Gindl, dpa (Archivbild)

Welche Corona-Regeln gelten bei der Einreise nach Österreich aktuell? Brauche ich auch für einen Tagesausflug ein Formular, einen Test oder anderen Nachweis?

Mit dem 1. August 2021 haben sich die Einreiseregeln für Reiserückkehrer nach Deutschland geändert - und neue Fragen aufgeworfen: Wo wird kontrolliert? Welche Formulare und Corona-Nachweise benötige ich bei Reisen? Und kann ich für einen kurzen Ausflug eben mal rüber ins Kleinwalsertal nach Österreich und wieder zurück - ohne viel Aufwand und Bürokratie?

Die gute Nachricht vorab: Der so genannte "Kleine Grenzverkehr" zwischen Deutschland und Österreich ist schon seit mehreren Wochen wieder möglich. Wichtig für viele Allgäuer, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu Tirol oder Vorarlberg leben. Tagesausflügen oder einem kurzen Einkauf steht damit nichts mehr im Wege, wenn man Folgendes weiß:

  • Für die Einreise nach Österreich ist ein negativer Corona-Test vorgeschrieben.
  • Das gilt auch für Kurzaufenthalte in Österreich von unter 24 Stunden.
  • Geimpfte und Genesene brauchen keinen Test, wenn sie einen entsprechenden Nachweis besitzen.
  • Kinder unter 12 Jahren sind vom Test befreit.
  • Eine Online-Anmeldung vorab, die "Pre-Travel-Clearance"-Registrierung (PTC), brauchen deutsche Staatsbüger in der Regel derzeit nicht mehr.

Einreise nach Österreich ohne Corona-Impfung: Diese Tests sind gültig

Österreich erkennt PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt) und Antigen-Schnelltests (maximal 48 Stunden alt) an. Das negative Testergebnis muss bei der Einreise vorliegen. Hat man keinen Test gemacht, kann man das noch innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Einreise in Österreich nachholen. In diesem Fall muss vorab aber das PTC-Dokument online ausgefüllt werden.

Ausflug nach Österreich: Das müssen Geimpfte wissen

In Österreich gilt man derzeit bereits als "Geimpfter" in der Corona-Pandemie, wenn die erste Impfung mindestens 22 Tage zurückliegt. Man muss keinen Nachweis der doppelten Impfung erbringen. Ab 15. August soll sich das aber ändern. Dann muss man auch im Nachbarland beide Corona-Impfungen (Ausnahme beim Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson) nachweisen können.

Als Nachweis gilt der Impfpass in Papierform oder der digitale Impfnachweis des RKI, der in Österreich als "Grüner Pass" bezeichnet wird.

Lesen Sie dazu auch

Tagesausflug nach Österreich - das gilt bei der Rückreise nach Deutschland

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes heißt es dazu: "Für Grenzgänger und Grenzpendler mit jeweils weniger als 24 Stunden Aufenthalt gilt die Test- oder Nachweispflicht nur für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete oder bei der Einreise auf dem Luftweg."

Österreich wird vom RKI aktuell weder als Hochrisiko- noch als Virusvariantengebiet gelistet. Nach einem Tagesausflug benötigt man zur Rückkehr demnach keinen Testnachweis. (AZ)

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