Landespflegegeld und Familiengeld: Wer bekommt was ab wann?
Das Kabinett beschließt, dass Pflegebedürftige jährlich 1000 Euro bekommen. Das Landespflegegeld und auch das Familiengeld sollen ab September ausgezahlt werden.
Die CSU-Staatsregierung hat am Dienstag die Details für die Beantragung und Auszahlung des neuen Landespflegegeldes beschlossen. Ab September sollen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1000 Euro ausbezahlt bekommen.
Die Antragsformulare gibt es laut Pflegeministerium ab sofort bei allen bayerischen Finanzämtern, Landratsämtern, beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Augsburg oder im Internet.
Bayerisches Pflegegeld soll ab September ausgezahlt werden
Für die Antragstellung ist laut Ministerium neben dem Formular nur eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse notwendig. Ein einmal gestellter Antrag soll auch für die folgenden Jahre fortwirken, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben. Der Versand der Bescheide soll ab Ende August erfolgen, die Auszahlung des Pflegegeldes startet dann im September.
Falls ein Pflegebedürftiger zuvor stirbt, kann laut Ministerium kein Pflegegeld ausgezahlt werden, „da dieses nur dem Pflegebedürftigen zu seiner freien Verfügung zustehen soll, nicht aber den Erben“.
Landespflegegeld soll jährlich 400 Millionen Euro kosten
Ziel des Landespflegegeldes sei es, „die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger zu stärken“, sagte Pflegeministerin Melanie Huml (CSU). Diese sollten selbst entscheiden, „ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine materielle Anerkennung zukommen lassen – oder sich damit selbst etwas Gutes tun“, erklärte die Ministerin.
Das Landespflegegeld soll rund 400 Millionen Euro im Jahr kosten. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass der Freistaat für die schnelle Bearbeitung der geschätzt rund 360000 Anträge noch vor der Landtagswahl seinen Beamten auf freiwilliger Basis eine „Nebenamtsvergütung“ von zwei Euro pro bearbeitetem Fall anbieten will.
Familiengeld soll ebenfalls ab September gezahlt werden
Erst im März hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) die Staatsregierung erneut zu mehr Sparsamkeit ermahnt. 2018 lägen die geplanten Ausgabensteigerungen bei 3,3 Prozent, warnte der ORH noch vor den nun beschlossenen Mehrausgaben. Dazu zählen neben dem Pflegegeld auch ein Familiengeld sowie ein Bonus für bayerische Hebammen.
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern sollen schon ab diesem September – also erstmals im Monat vor der Wahl – 250 Euro pro Monat und Kind vom Freistaat bekommen, ab dem dritten Kind sind es dann 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld soll das bisherige bayerische Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld ablösen. Es soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden und auch unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. Parallel zum Familiengeld soll es bis 2020 30000 neue Kita- und 10000 neue Hortplätze geben.
Die Staatsregierung hat zudem einen bayerischen Hebammenbonus in Höhe von 1000 Euro pro Jahr beschlossen. Erstmals soll der Betrag im Oktober an freiberufliche Hebammen ausgezahlt werden, die im Jahr mindestens vier Geburten betreut haben. Für 2018 würden für den Bonus vier Millionen Euro aufgebracht. (mit dpa)
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