Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: Landespflegegeld und Familiengeld: Wer bekommt was ab wann?

Bayern
08.05.2018

Landespflegegeld und Familiengeld: Wer bekommt was ab wann?

Bayern zahlt Pflegebedürftigen künftig 1000 Euro Pflegegeld. Damit sollen sie beispielsweise pflegenden Angehörigen eine materielle Anerkennung zukommen lassen können.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Das Kabinett beschließt, dass Pflegebedürftige jährlich 1000 Euro bekommen. Das Landespflegegeld und auch das Familiengeld sollen ab September ausgezahlt werden.

Die CSU-Staatsregierung hat am Dienstag die Details für die Beantragung und Auszahlung des neuen Landespflegegeldes beschlossen. Ab September sollen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1000 Euro ausbezahlt bekommen.

Die Antragsformulare gibt es laut Pflegeministerium ab sofort bei allen bayerischen Finanzämtern, Landratsämtern, beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Augsburg oder im Internet.

Bayerisches Pflegegeld soll ab September ausgezahlt werden

Für die Antragstellung ist laut Ministerium neben dem Formular nur eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse notwendig. Ein einmal gestellter Antrag soll auch für die folgenden Jahre fortwirken, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben. Der Versand der Bescheide soll ab Ende August erfolgen, die Auszahlung des Pflegegeldes startet dann im September.

Falls ein Pflegebedürftiger zuvor stirbt, kann laut Ministerium kein Pflegegeld ausgezahlt werden, „da dieses nur dem Pflegebedürftigen zu seiner freien Verfügung zustehen soll, nicht aber den Erben“.

Landespflegegeld soll jährlich 400 Millionen Euro kosten

Ziel des Landespflegegeldes sei es, „die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger zu stärken“, sagte Pflegeministerin Melanie Huml (CSU). Diese sollten selbst entscheiden, „ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine materielle Anerkennung zukommen lassen – oder sich damit selbst etwas Gutes tun“, erklärte die Ministerin.

Lesen Sie dazu auch

Das Landespflegegeld soll rund 400 Millionen Euro im Jahr kosten. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass der Freistaat für die schnelle Bearbeitung der geschätzt rund 360000 Anträge noch vor der Landtagswahl seinen Beamten auf freiwilliger Basis eine „Nebenamtsvergütung“ von zwei Euro pro bearbeitetem Fall anbieten will.

Familiengeld soll ebenfalls ab September gezahlt werden

Erst im März hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) die Staatsregierung erneut zu mehr Sparsamkeit ermahnt. 2018 lägen die geplanten Ausgabensteigerungen bei 3,3 Prozent, warnte der ORH noch vor den nun beschlossenen Mehrausgaben. Dazu zählen neben dem Pflegegeld auch ein Familiengeld sowie ein Bonus für bayerische Hebammen.

Eltern von ein- und zweijährigen Kindern sollen schon ab diesem September – also erstmals im Monat vor der Wahl – 250 Euro pro Monat und Kind vom Freistaat bekommen, ab dem dritten Kind sind es dann 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld soll das bisherige bayerische Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld ablösen. Es soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden und auch unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. Parallel zum Familiengeld soll es bis 2020 30000 neue Kita- und 10000 neue Hortplätze geben.

Die Staatsregierung hat zudem einen bayerischen Hebammenbonus in Höhe von 1000 Euro pro Jahr beschlossen. Erstmals soll der Betrag im Oktober an freiberufliche Hebammen ausgezahlt werden, die im Jahr mindestens vier Geburten betreut haben. Für 2018 würden für den Bonus vier Millionen Euro aufgebracht. (mit dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.