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Das Gericht in Regensburg hat Gustl Mollath im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Allerdings nicht in der Form, die sich der Angeklagte gewünscht hatte.
Der 57-jährige Mollath, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehaltene worden war, muss nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens am Donnerstag nicht wieder in der Psychiatrie. Das Landgericht Regensburg sprach ihn am Donnerstagmorgen frei.
Gericht ist überzeugt: Mollath schlug seine Ex-Frau
Dabei hält ihn das Gericht jedoch für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Da Mollath in seinem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden konnte als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde, durfte der Nürnberger den Gerichtssaal am Donnerstag als freier Mann verlassen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 57-Jährige im Jahr 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt. Nachweise dafür gibt es aber nach Ansicht des Gerichtes nicht.
"Das Gericht hält den Angeklagten bezüglich der gefährlichen Körperverletzung für überführt, kann aber nicht ausschließen, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war. In den beiden anderen Anklagepunkten geht das Gericht von keinem ausreichend sicheren Tatnachweis aus", erklärte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung.
Mollath bekommt Entschädigung für Psychatrie-Zeit
Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths sah die Vorsitzende Elke Escher weder bei der Tat noch später. Damit stellte sie fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an.
Mollath selbst hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Dieser Version glaubte das Gericht am Donnerstag nicht.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Gustl Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.
Gustl Mollaths Hoffnung teilweise erfüllt
Vor der Urteilsverkündung hatte Gustl Mollath am Donnerstagmorgen vor Journalisten in Regensburg erklärt, er hoffe fest auf einen Freispruch. Diese Hoffnung hat sich nun zumindest teilweise erfüllt: Dem heutigen Urteil zufolge lässt sich zwar nicht nachweisen, dass Mollath die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat. Einen Freispruch wegen "erwiesener Unschuld", auf den Mollath gehofft hatte, erteilte das Gericht aber nicht.
Im Internet diskutierten Prozessverfolger deshalb, ob das Urteil für Mollath als "Freispruch zweiter Klasse" anzusehen sei. dpa, AZ
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