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22.03.2017

Lebenslang für Mörder von Eching?

Er tötete seine Ex und seinen Sohn. Urteil fällt am Donnerstag

Der Doppelmörder von Eching muss zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Darin waren sich am Dienstag Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidiger einig, als der Prozess gegen den 52-jährigen Mann am Landgericht Augsburg fortgesetzt wurde. Er hat zugegeben, am 17. August in Eching am Ammersee seine Ex-Freundin und seinen siebenjährigen Sohn erwürgt zu haben.

Ob der Mann nach 15 Jahren im Gefängnis bei guter Führung wieder freikommen kann, hängt davon ab, ob das Gericht am morgigen Donnerstag bei der Urteilsverkündung auf Schwere der Schuld erkennt. In dieser Hinsicht macht es einen Unterschied, ob beide Tötungsdelikte als Mord gewertet werden oder im Falle der Frau von einem Totschlag im Affekt ausgegangen wird.

Der Angeklagte erfuhr Anfang August, dass seine Ex-Freundin mit einem neuen Partner zusammenleben will. Einige Tage später kommt es zu einem kurzen Wortgefecht, er erwürgt die Frau, tötet den schlafenden Sohn und versucht danach, auch sich selbst umzubringen.

Rechtsmediziner Professor Dr. Matthias Graw bestätigte gestern am Landgericht, dass sich die Tat so zugetragen haben kann. Psychiater Dr. Richard Gruber kann eine Affekthandlung nicht ausschließen. Es habe sich um eine Beziehung gehandelt, die von Kommunikationsdefiziten geprägt war. Vor allem die Frage der gemeinsamen Zukunft sei in der Beziehung nie ernsthaft erörtert worden. Gruber spricht von einer „ausgesprochenen Ambivalenz auf beiden Seiten“.

Verteidiger Andreas Mariassy geht davon aus, dass in der Tatnacht bei dem Angeklagten alle Sicherungen durchgebrannt sind, in der Angst, sein Sohn werde ihm entzogen. Von der Person, die ihm in diesem Moment vor ihm stand. Bei der Tötung der Frau habe es sich um Totschlag gehandelt. Das Kind wurde auch nach Auffassung der Verteidigung ermordet.

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