Lebenslang für Mord an Dolmetscherin
Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Dolmetscherin hat am Freitag das Landgericht Kempten einen 29-jährigen Marokkaner verurteilt. Die 1. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Herbst vergangenen Jahres seine Geliebte umgebracht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat jetzt eine Woche Zeit, Revision zu beantragen.
Der Publikumsandrang war groß im Landgericht, die Sicherheitsvorkehrungen auch. Wie am Flughafen mussten sich die Prozess-Besucher kontrollieren lassen. Mit Spannung erwarteten die Beobachter das Urteil in diesem Indizienprozess, denn der Angeklagte hat bis zuletzt die Tat bestritten. Nach neun Verhandlungstagen hatte die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert, die Verteidigung auf Freispruch.
Der Vorsitzende Richter Dietmar Herrmann sagte in der Urteilsbegründung, das Gericht sei überzeugt davon, dass der 29 Jahre alte Marokkaner "aus unverhältnismäßigem Anlass", nämlich aus Eifersucht, seine frühere Deutschlehrerin und Geliebte Asta G. getötet hat. "Wegen seines übertriebenen Anspruchsdenkens musste sie sterben." Die Tat sei mit Vorsatz geschehen, nachdem ein Erpressungsversuch gescheitert war: Der Liebhaber hatte gedroht, dem Ehemann des Opfers das Verhältnis zu verraten, wenn sie ihn verlasse.
Wie berichtet, hatte der verheiratete Marokkaner im Jahr 2006 die 39-jährige, aus Litauen stammende Asta G. bei einem Deutschkurs in Kempten kennengelernt. Die verheiratete Mutter zweier Kinder arbeitete dort als Dolmetscherin. Zwischen dem Angeklagten und der Lehrerin entwickelte sich ein sexuelles Verhältnis. Im Herbst 2007 wollte die Frau jedoch die Beziehung beenden.
Am 17. September vergangenen Jahres kam es zu einem heftigen Streit zwischen den beiden. Später fuhren sie zu einem Weiher nahe Börwang (Oberallgäu). Seit dieser Zeit galt Asta G. als vermisst. Die Kriminalpolizei hatte den 29-Jährigen schnell in Verdacht und verhaftete ihn am 22. September. Astas Leiche fand ein Angler erst am 9. Dezember an dem Weiher, zugedeckt mit Ästen.
Wie die Obduktion ergeben hat, war das Opfer "durch heftige Gewalteinwirkungen am Hals" gestorben. "Das könnte ein Handkantenschlag oder ein Würgegriff gewesen sein", so Herrmann.
Alle Entlastungsversuche des Angeklagten, wonach Asta G. in das Auto von zwei unbekannten Russen gestiegen sein oder die Ehefrau des Täters Killer angeheuert haben soll, nannte Herrmann "Lügenmärchen". Dagegen ergebe die Gesamtschau aller Umstände - unter anderem Blutspuren an der Kleidung des Verurteilten - ein klares Bild: Der 29-Jährige ist der Mörder.
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