Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Lebenslang für Mord an Dolmetscherin

01.08.2008

Lebenslang für Mord an Dolmetscherin

Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Dolmetscherin hat am Freitag das Landgericht Kempten einen 29-jährigen Marokkaner verurteilt. Die 1. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Herbst vergangenen Jahres seine Geliebte umgebracht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat jetzt eine Woche Zeit, Revision zu beantragen.

Der Publikumsandrang war groß im Landgericht, die Sicherheitsvorkehrungen auch. Wie am Flughafen mussten sich die Prozess-Besucher kontrollieren lassen. Mit Spannung erwarteten die Beobachter das Urteil in diesem Indizienprozess, denn der Angeklagte hat bis zuletzt die Tat bestritten. Nach neun Verhandlungstagen hatte die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert, die Verteidigung auf Freispruch.

Der Vorsitzende Richter Dietmar Herrmann sagte in der Urteilsbegründung, das Gericht sei überzeugt davon, dass der 29 Jahre alte Marokkaner "aus unverhältnismäßigem Anlass", nämlich aus Eifersucht, seine frühere Deutschlehrerin und Geliebte Asta G. getötet hat. "Wegen seines übertriebenen Anspruchsdenkens musste sie sterben." Die Tat sei mit Vorsatz geschehen, nachdem ein Erpressungsversuch gescheitert war: Der Liebhaber hatte gedroht, dem Ehemann des Opfers das Verhältnis zu verraten, wenn sie ihn verlasse.

Wie berichtet, hatte der verheiratete Marokkaner im Jahr 2006 die 39-jährige, aus Litauen stammende Asta G. bei einem Deutschkurs in Kempten kennengelernt. Die verheiratete Mutter zweier Kinder arbeitete dort als Dolmetscherin. Zwischen dem Angeklagten und der Lehrerin entwickelte sich ein sexuelles Verhältnis. Im Herbst 2007 wollte die Frau jedoch die Beziehung beenden.

Am 17. September vergangenen Jahres kam es zu einem heftigen Streit zwischen den beiden. Später fuhren sie zu einem Weiher nahe Börwang (Oberallgäu). Seit dieser Zeit galt Asta G. als vermisst. Die Kriminalpolizei hatte den 29-Jährigen schnell in Verdacht und verhaftete ihn am 22. September. Astas Leiche fand ein Angler erst am 9. Dezember an dem Weiher, zugedeckt mit Ästen.

Wie die Obduktion ergeben hat, war das Opfer "durch heftige Gewalteinwirkungen am Hals" gestorben. "Das könnte ein Handkantenschlag oder ein Würgegriff gewesen sein", so Herrmann.

Alle Entlastungsversuche des Angeklagten, wonach Asta G. in das Auto von zwei unbekannten Russen gestiegen sein oder die Ehefrau des Täters Killer angeheuert haben soll, nannte Herrmann "Lügenmärchen". Dagegen ergebe die Gesamtschau aller Umstände - unter anderem Blutspuren an der Kleidung des Verurteilten - ein klares Bild: Der 29-Jährige ist der Mörder.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.