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  3. Prozess in Augsburg: Lebenslange Haft für Doppelmord in Eching

Prozess in Augsburg
23.03.2017

Lebenslange Haft für Doppelmord in Eching

Ein 52-jähriger Franzose hat seine Ex-Freundin und den gemeinsamen Sohn erwürgt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ein 52-Jähriger hat am Ammersee seine Ex-Freundin und den gemeinsamen Sohn erwürgt. Warum er trotz einer lebenslangen Haftstrafe auf eine Rückkehr in die Freiheit hoffen kann.

Wegen zweifachen Mordes ist am Donnerstag ein 52-jähriger Franzose zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die achte Strafkammer des Landgerichts Augsburg stellte aber keine Schwere der Schuld fest, wie dies der Staatsanwalt gefordert hatte. Somit hat der Mann die Chance, nach 15 Jahren auf Bewährung freizukommen.

Er tötete erst seine Ex-Freundin, dann das schlafende Kind

Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 17. August 2016 seine Ex-Freundin in Eching am Ammersee erwürgt und dann das im selben Zimmer schlafende Kind auf gleiche Weise getötet. Danach unternahm er einen Suizidversuch.

Vorsitzender Richter Michael Schneider bekannte zu Beginn der Urteilsverkündung, dass es Fälle gebe, die auch ein erfahrener Richter nicht leicht hinter sich lasse. Trotzdem gelte es, mit professioneller Distanz zu urteilen. Schneider rekapitulierte die Vorgeschichte, basierend auf den Aussagen des Angeklagten und der Zeugen: Der Mann und die Frau hatten sich 2005 in Südfrankreich kennengelernt, 2008 kam das Wunschkind, danach folgte ein Hin- und Her der Aufenthalte von Mutter und Sohn in Frankreich und in Deutschland. Täter und Opfer hatten laut Schneider unterschiedliche Wahrnehmungen ihrer Beziehung: Sie fürchtete sein cholerisches Temperament, er fühlte sich ihren Entscheidungen, immer wieder nach Deutschland zu gehen, ausgeliefert.

Ein endgültiger Schlussstrich sei weder von ihr, noch von ihm gezogen worden, so Schneider. Der Angeklagte habe vor der tatsächlichen Situation die Augen verschlossen. Als er dann einige Tage vor der Tat von seiner Ex–Freundin erfahren habe, dass diese wieder liiert sei und mit dem neuen Mann zusammenziehen wolle, sei „eine Illusion zerplatzt“. Laut Aussage des Angeklagten ging der Tat ein Gespräch über den Geburtstag des Buben im November voraus. Die Mutter habe gesagt, dass sie mit dem neuen Freund feiern werde und er in der Küche bleiben müsse. „Der Kessel explodierte, das Fass an Frustration und Trauer lief über“, so Schneider. Der Mann ging der Frau an die Kehle und tötete dann den Sohn.

Doppelmord in Eching: Beide Opfer waren arglos

Das Gericht sieht hier in beiden Fällen das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Beide Opfer waren arglos. Bei der Ermordung der Frau folgte die achte Strafkammer der Einschätzung des Psychiaters Dr. Richard Gruber, dass der Mann im Affekt gehandelt hat und vermindert steuerungsfähig war. Warum der Bub sterben musste, dazu habe der Angeklagte keine plausible Erklärung geliefert, so Schneider. Ungeklärt blieb auch, wie eine kleine, unterhalb einer therapeutischen Wirkung liegende Menge Schlafmittel in das Blut des Kindes kam.

Es wird lange dauern, bis die Angehörigen den Mord an der Echinger Journalistin und ihrem Sohn verkraften werden.
Foto: Archivfoto Julian Leitenstorfer

Als Einzelstrafen sprach das Gericht zwölf Jahre für die Ermordung der Frau und lebenslänglich für den Mord an dem Buben aus. Die Frage der Schwere der Schuld wurde verneint, da der Angeklagte von Anfang an gestanden hatte. Für Schneider war es ein von Reue und Einsicht geprägtes Geständnis. Und die Tat sei nicht geplant gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Anklage verzichteten auf Rechtsmittel. Die Mutter der jungen Frau bewertete das Urteil als angemessen: „Der Mann ist gestraft genug.“

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