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Lebensmittel
21.10.2021

So steht es um die Sicherheit der Lebensmittel in bayerischen Supermärkten

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht Produkte, die in Supermärkten verkauft werden.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Bei 99,8 Prozent der Produkte, die in Bayern am Markt sind, bestehen keine gesundheitlichen Risiken. Aber es gibt viele Mängel bei Kennzeichnung und Beschaffenheit.

Die Verbraucher in Bayern dürfen sich gut geschützt fühlen – bei Lebensmitteln, aber auch bei Kosmetika und anderen Dingen des täglichen Bedarfs. Allerdings gibt es immer wieder Fälle von Etikettenschwindel, etwa wenn mit dem Begriff „Kinderlebensmittel“ der Eindruck erweckt wird, dass diese Produkte für Kinder einen zusätzlichen Nutzen bringen oder wenn in der „Gamswurst“ zu wenig oder gar kein Gamsfleisch drin steckt. Und bei Produkten, die über den Internethandel angeboten werden, wird sogar mehr getrickst als früher. Das geht aus dem Bericht des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die vergangenen beiden Jahre hervor, der am Donnerstag im Landtag vorgestellt wurde.

LGL: Bei einzelnen Produkten gibt es auffällige Entwicklungen

Der Trend scheint positiv: Mussten im Jahr 2019 noch 0,4 Prozent der untersuchten Produkte wegen gesundheitlicher Risiken beanstandet oder aus dem Verkehr gezogen werden, so waren es im Jahr 2020 nur noch 0,2 Prozent. Rückläufig ist nach den Erhebungen des LGL auch die Zahl der Beanstandungen wegen Mängeln in der Kennzeichnung, der Zusammensetzung und der Beschaffenheit der Produkte. Die Beanstandungsquote ging in diesen Fällen von 6,2 auf 5,8 Prozent zurück. Allerdings gibt es bei einzelnen Produkten auch eine gegenläufige Entwicklung. Hier die markantesten Beispiele.

Nahrungsergänzungsmittel: Die Zahl der Pillen, Pulver und Säfte, die in dieser Kategorie angeboten werden, hat sich in den vergangenen Jahren verzehnfacht. „Im Jahr 2020“, so berichtet das LGL, „betraf der überwiegende Teil der Beanstandungen Kennzeichnungsmängel in Form von unzulässiger Werbung – beispielsweise durch Aussagen wie „Schützt vor Viren“ im Zusammenhang mit der Abbildung eines Coronavirus. Weitere Beanstandungen erfolgten aufgrund der Zusammensetzung und Beschaffenheit der Produkte oder in Einzelfällen wegen gesundheitlicher Risiken.“ Die Beanstandungsquote bei Nahrungsergänzungsmitteln sei von 16 Prozent im Jahr 2019 auf 22 Prozent im Jahr 2020 gestiegen.

Wasserpfeifentabak: Suchtgefährdende und gesundheitsschädliche Substanzen wie Nikotin oder Kohlenmonoxid kommen im Rauch einer Wasserpfeife nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung oft sogar in größeren Mengen vor als im Zigarettenrauch. Die verbreitete Vorstellung, der Konsum von Wasserpfeifentabak sei weniger schädlich, sei falsch. Außerdem werden dem Tabak Aromastoffe beigemischt, von denen einige seit dem Jahr 2019 verboten sind. Das LGL prüfte im Jahr 2019 elf Wasserpfeifentabake und konnte in acht Proben verbotene Aromastoffe nachweisen. Auch bei der Kennzeichnung schnitten die Tabake besonders schlecht ab. 35 von 46 Proben wurden beanstandet.

Internethandel anfällig für Etikettenschwindel

Kinderlebensmittel: Diese Produkte, die sich durch bunte Verpackungen oder Beigaben wie Sticker oder Sammelbilder an die jüngsten Konsumenten richten, würden von Eltern oft in der Annahme gekauft, dass sie besonders geeignet für ihre Kinder seien. „Aus den untersuchten Nährstoffgehalten“, so sagte LGL-Präsident Walter Jonas, „lässt sich allerdings kein besonderer Mehrwert von Kinderlebensmitteln ableiten. Eltern sollten daher besonders auf die gesetzlich verpflichtenden Nährwertangaben auf der Verpackung achten.“

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Gamsfleisch: Das Angebot an Gamsfleisch ist begrenzt, der Preis ist entsprechend hoch. Die Prüfer des LGL gingen deshalb dem Verdacht nach, dass die Verbraucher bei Mischprodukten – etwa Salami aus Gamsfleisch und Schweinespeck – getäuscht werden könnten. „Mit bloßem Auge hat der Verbraucher keine Chance, den Austausch von Gamsfleisch gegen das Fleisch anderer, preiswerterer Wildtierarten wie zum Beispiel Reh, Rothirsch oder Mufflon zu erkennen. Auch geruchlich oder geschmacklich ist eine sichere Unterscheidung – zumindest bei verarbeiteten Produkten – nicht möglich“, heißt es im LGL-Bericht. Mit einem weiterentwickelten molekularbiologischen Nachweisverfahren ist es den Prüfern gelungen, den Etikettenschwindel zu entlarven: Elf von 20 Gamswürsten und einer von drei Gamsschinken enthielten überhaupt kein Gamsfleisch, in weiteren Proben war der Anteil zu gering.

Internethandel: Über alle Produktgruppen hinweg erwies sich der Internethandel als besonders anfällig für Verbrauchertäuschungen. Im Gegensatz zum Einzelhandel ist die Beanstandungsquote bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sogar gestiegen – von 39 Prozent im Jahr 2019 auf 46 Prozent im Jahr 2020. Besonders hoch waren die Beanstandungsquoten bei Saunaaufgussmitteln (86 Prozent). Dabei ging es in allen Fällen um nicht vollständige oder fehlerhafte Kennzeichnung nach dem Chemikalienrecht.

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