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Augsburg
06.10.2017

Linus Förster akzeptiert sein Urteil nicht

Linus Förster legt Revision ein.
Foto: Ulrich Wagner

Linus Förster wurde vor dem Augsburger Landgericht wegen Sexualstraftaten zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Jetzt geht der Ex-Politiker in Revision.

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Linus Förster legt Revision gegen sein Strafurteil ein. Das bestätigte sein Verteidiger Walter Rubach am Freitag unserer Redaktion. „Wir wollen uns das schriftliche Urteil genau ansehen. Danach werden wir entscheiden, ob wir die Revision weiter verfolgen“, sagte Rubach.

Linus Förster zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt

Nach einem Urteil haben die Prozessbeteiligten eine Woche Zeit, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen. Liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts Augsburg vor, können die Rechtsanwälte das Rechtsmittel weiter verfolgen oder zurücknehmen. Förster ist am Freitag vergangener Woche wegen sexuellen Missbrauchs, heimlicher Sex-Filme und Kinderpornos zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Unmittelbar danach hatte Verteidiger Rubach gesagt, der 52-jährige Ex-Politiker sei zwar mit der Höhe der Strafe einverstanden, nicht aber mit der Urteilsbegründung: „Es gab Aussagen im Urteil, die aus Sicht unseres Mandanten nicht zutreffen“, so Rubach. Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch hatte zum Beispiel davon gesprochen, dass Förster in vier Fällen eine schlafende Frau missbraucht habe. In zwei Fällen sei das aber nicht nachgewiesen. Daher wurde der Ex-Abgeordnete nur in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verurteilt.

Noch nicht bekannt ist, ob auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. „Die Staatsanwaltschaft wird erst Auskünfte zu dieser Frage erteilen, wenn feststeht, dass ihre Entscheidung den Verfahrensbeteiligten übermittelt ist“, sagte Pressesprecher Matthias Nickolai. Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts – wegen der Kinderporno-Vorwürfe zuständig – war mit ihrem Urteil fast ein Jahr unter der Forderung von Staatsanwältin Martina Neuhierl geblieben. Sie hatte vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe für Linus Förster verlangt.

Mehr zum Fall: Linus Förster ist nie erwachsen geworden

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.10.2017

Diese Reaktion, ib Revison zu gehen, steht jedem Bürger nach deutschem Recht zu. Also auch LF. Vielleiht sollten untige Schreiber mal ihre Schnappatmung unter Kontrolle bekommen.

07.10.2017

ja die Verhältnismäzigkeit der Strafe steht schon in Frage ?? ist sie für einen Menschen der Für andere Absolut Vorbild sein will und es auch sein sollte nicht mindestens 3 Jahre zu wehnig ??? denn wer das deutsche Rechtsgebaren kennt , der kennt auch die Vorzeitige entlassung !!! auch wenn es immer heißt Sex Täter werden nicht vorzeitig entlassen ?? bei genauem Nachlesen wird man dan doch eines besseren belehrt !! auch Politicker sollten die Ganze Härte des gesetzes spüren !! auch wenn sie von der ach so armen SPD sind !!!

06.10.2017

Diese Reaktion ist verständlich.

Wer sich als "untervögelt" bezeichnet, braucht sich nicht zu groß zu wundern.

Obwohl selbstverständlich Taten gegen den Willen nicht akzeptabel sind.

Aber die Verhältinismäßigkeit der Strafe steht doch infrage.