Liste der Kunstwerke muss nicht an Journalisten herausgegeben werden
Die Staatsanwaltschaft muss Journalisten keine Liste der bei Cornelius Gurlitt beschlagnahmten Bilder zur Verfügung stellen. Dies urteilte jetzt der bayerische Gerichtshof.
Die Staatsanwaltschaft muss Journalisten keine Liste der bei Kunstsammler Cornelius Gurlitt beschlagnahmten Bilder zur Verfügung stellen. Das gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag bekannt. Er hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg korrigiert.
Im Januar hatte ein "Bild"-Reporter darauf geklagt, eine Aufstellung von Gurlitts Bildern mit genauer Bezeichnung und Angabe der Abmessungen zu erhalten. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und bekam nun in zweiter Instanz Recht. Mit der Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf einer Internetplattform sei dem öffentlichen Informationsinteresse am "Schwabinger Kunstfund" bereits Rechnung getragen. Die Zeitung kündigte Verfassungsbeschwerde an.
Augsburger Fahnder stellten bei Gurlitt über 1000 Werke sicher
Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, sagte der "Bild"-Zeitung: "Diesen Beschluss kann ich nicht nachvollziehen. Transparenz ist das Gebot der Stunde. Wer eine faire und gerechte Lösung in diesem Fall anstrebt, muss für größtmögliche Transparenz sorgen."
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte in Gurlitts Münchner Wohnung mehr als 1400 Kunstwerke sichergestellt. Knapp 600 davon stehen im Verdacht, Raubkunst aus der Nazizeit zu sein. Nach Ansicht Gurlitts und seiner Anwälte wurden die Bilder zu Unrecht beschlagnahmt .
In der Wohnung wurden Werke des Expressionismus, Dadaismus, Surrealismus oder Kubismus gefunden - Kunstströmungen, die von Adolf Hitler als "entartet" stigmatisiert worden waren. Gurlitt hatte die Gemälde, darunter Meisterwerke von Picasso, Dürer, Renoir und Toulouse-Lautrec, von seinem Vater, dem Kunsthistoriker und Kunsthändler Hildebrand Gurlitt geerbt. AZ, afp
Cornelius Gurlitt will Raub-Kunstwerke herausgeben
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