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  3. Prozess in Würzburg: Logopäde missbraucht behinderte Jungen - mehr als elf Jahre Haft

Prozess in Würzburg
25.05.2020

Logopäde missbraucht behinderte Jungen - mehr als elf Jahre Haft

In Würzburg ist ein Logopäde wegen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Der Angeklagte hatte bereits gestanden, sich jahrelang an behinderten Jungen vergangen zu haben. Heute ist das Urteil in Würzburg gefallen.

Wegen des sexuellen Missbrauchs von sieben behinderten Jungen hat das Landgericht Würzburg einen Logopäden zu elf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zudem verhängte das Gericht am Montag ein lebenslanges Berufsverbot. Viele Übergriffe fanden den Ermittlern zufolge in zwei Würzburger Kitas statt, in denen der Sprachtherapeut den damals zwei bis sechs Jahre alten Kindern eigentlich beim Verständigen helfen sollte. Der Fall zählt zu den schlimmsten bekannten Missbrauchsdelikten in Bayern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage hatte für den 38-Jährigen 13 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe verlangt. Zudem hatte Staatsanwältin Manuela Teubel von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ein Berufsverbot für den Sprachtherapeuten gefordert. Einige Nebenklagevertreter hatten sich den Haftforderungen der Anklage angeschlossen, darüber hinaus aber auch Sicherungsverwahrung für den Deutschen gefordert. Diese wird in der Regel angeordnet, um die Allgemeinheit auch nach Verbüßung einer Haftstrafe vor dem Täter zu schützen. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten.

Würzburger Logopäde verging sich an behinderten Jungen

Ein Großteil des Prozesses fand zum Schutz der Opfer hinter verschlossenen Türen statt. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer hatte der Angeklagte zu Prozessauftakt Anfang März gestanden,sich jahrelang an den Jungen vergangen zu haben - während die anderen Kinder in Nebenräumen spielten. In mehr als 60 Fällen davon waren die Übergriffe derart massiv, dass der Mann unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt war.

Der psychiatrische Gutachter in dem Verfahren hatte den Angeklagten für therapierbar erklärt, aber nicht für vermindert schuldfähig. Der 38-Jährige hatte die Taten gefilmt und im Darknet verbreitet, so kamen ihm die Ermittler auf die Spur. In seiner Wohnung stellten Polizisten knapp 23.000 Dateien mit Missbrauchsinhalten sicher. (dpa)

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