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Prozess in München
23.01.2019

Mann klagt gegen Frauenparkplätze - Eichstätt tauscht Schilder

Dieses Schild in Eichstätt hat einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht in München nach sich gezogen.
Foto: Stefan Küpper

Ein Rheinländer klagt, weil er sich von Frauenparkplätzen in Eichstätt diskriminiert fühlt. Nun einigt man sich vor Gericht. Aber: Neue Schilder müssen her.

Am Ende haben sich dann doch alle ohne Beulen in die Lücke manövriert. Die Stadt Eichstätt sieht sich nach der Einigung im Streit über Frauenparkplätze bestätigt. Und auch der Kläger, der Jurastudent Dominik B. Bayer, ist mit dem Ausgang zufrieden.

Er sieht seine Argumente nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München ebenfalls gestärkt. Das Ganze sei letztlich zwar eine „Petitesse“, wie der 25-Jährige vor der Verhandlung sagte. Allerdings hat ihm diese von ihm selbst angestrengte juristische Kleinigkeit bundesweite Schlagzeilen beschert.

Wegen Frauenparkplätzen: Rheinländer klagt gegen Stadt Eichstätt

Die öffentlich diskutierte Kernfrage: Werden Männer und Frauen durch Frauenparkplätze diskriminiert? Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts – so viel vorweg – gab darauf keine Antwort. Und blieb diesbezüglich auch ohne jeden Kratzer. Die fraglichen Schilder allerdings müssen – in ihrer jetzigen Form – bis Ende Februar abmontiert werden.

Um was geht es genau? Bayer, Sakko, Schlips, freundlich-versierte Ansprache, hatte den Jahreswechsel 2018 in Wien verbracht und auf der Rückreise einen Freund in Eichstätt besucht. Auf der Suche nach einem Platz für sein Auto fiel ihm das auf einer großen Park-and-ride-Stellfläche am Altmühlufer aufgestellte Schild „P – nur für Frauen“ auf.

Der angehende Jurist aus der Nähe von Aachen war damit nicht einverstanden. Er sah darin, so argumentierte er am Mittwoch vor Gericht, einen „Scheinverwaltungsakt“, der seine allgemeine Handlungsfreiheit einschränke, ihn als Mann gegenüber Frauen ungleich behandele und zugleich auch Frauen diskriminiere.

Es suggeriere, sie seien schwächer und könnten weniger weit laufen. Wenn das Schild eine Bitte sein solle, hätte man diese als solche kennzeichnen müssen. In der jetzigen Form aber sei es eindeutig mit einem „Imperativ“ belegt und habe „Anordnungscharakter“. Ferner sei das Verkehrszeichen ein „sicherheitspolitisches Feigenblatt“.

Denn: Trotzdem könne man überfallen werden, übrigens auch Männer, von denen es ja auch „zierliche und kleine“ gebe. Wirksamer wäre daher für den fraglichen Bereich ein Alkoholverbot auszusprechen, Videoüberwachung zu installieren und dort mehr Streifen kontrollieren zu lassen.

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Warum die Stadt Eichstätt Frauenparkplätze eingeführt hat

Wissen muss man: Die Stadt Eichstätt hatte die Schilder 2016 auf dem großen Parkplatz am Altmühlufer (420 Plätze, 30 davon für Frauen) anbringen lassen, nachdem in der Nähe eine 60-Jährige vergewaltigt worden war. Hans Bittl, Leiter des Eichstätter Rechtsamtes, erklärte vor Gericht, dass die ausgewiesenen Frauenparkplätze Teil eines Maßnahmenpakets gewesen seien, das man nach dem Gewaltverbrechen aufgesetzt hatte.

Die Plätze lägen möglichst nah am Steg über die Altmühl auf dem Weg in die Altstadt, seien gut ausgeleuchtet und sollten Frauen so ein besseres Gefühl geben. Gerade jenen, die zur Nacht- oder Frühschicht in einem nahe gelegenen Altenheim arbeiten würden. Bittl betonte: „Frauen sind viel öfter Opfer von Gewalttaten als Männer.“

Das Verfahren ist bisher ziemlich einzigartig. Derartige Entscheidungen gebe es dem Wissen des Verwaltungsgerichts nach bislang keine, heißt es auf Nachfrage. Und auch am Mittwoch erging kein Urteil. Denn Bayer und Bittl (für die Stadt Eichstätt) einigten sich. Die Kammer musste also nicht entscheiden, ob Frauenparkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind oder hierdurch Männer und Frauen zu Unrecht ungleich behandelt werden. Knackpunkt ist vielmehr das Schild, so wie es gestaltet ist. Denn der Richter machte deutlich, dass die Stadt Eichstätt „ein „Fantasieschild“ gewählt habe und dieses folglich „unzulässig“ sei. Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar:  Klage gegen Frauenparkplätze hätte es nicht gebraucht

Frauenparkplätze: Stadt Eichstätt muss jetzt neue Schilder aufstellenFrauenparkplatz

Der Grund: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kenne die „Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes nicht“. Es dürfen aber nur Verkehrszeichen verwendet werden, die in der StVO auch abgebildet seien.

Es läge zwar mit dem Schutz von Frauen ein „nachvollziehbarer Grund für eine Ungleichbehandlung vor“. Die Schilder in der von der Stadt Eichstätt gewählten Form aber müssten weg. Selbst wenn die Stadt diesen nie „verbindlichen Charakter“ beigemessen habe, erweckten sie einen „Rechtsschein für rechtstreue Bürger“. Den aber gelte es zu vermeiden. Bis spätestens Ende Februar müssen die alten Schilder daher durch neue weiße Exemplare ausgetauscht werden. Und diese sollen die „Bitte“ („bitte möglichst“) verdeutlichen.

Der Student Bayer kann mit dieser Lösung gut leben, denn eine Bitte sei nicht rechtsverbindlich, folglich auch nicht diskriminierend. Und die Stadt Eichstätt ist laut Bittl froh, dass ihr die Frauenparkplätze so erhalten bleiben.

Bleibt die Frage, wo Bayer denn geparkt hatte, als er sich über die „Petitesse“ zu ärgern begann. Auf dem Frauenparkplatz? Antwort: „Natürlich nicht!“

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