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  3. Mann mit Wolfsmaske: Elfjährige vergewaltigt: Richter erlässt Haftbefehl gegen Verdächtigen

Mann mit Wolfsmaske
28.06.2019

Elfjährige vergewaltigt: Richter erlässt Haftbefehl gegen Verdächtigen

Eine Polizistin sucht mithilfe eines Suchhundes am Rande eines Waldstückes nach Hinweisen. Ein Mädchen wurde von einem Mann, der eine Wolfsmaske getragen haben soll, vergewaltigt.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Am Dienstag ist ein elfjähriges Mädchen in München vergewaltigt worden. Nun nahm die Polizei einen Verdächtigen fest. Der Mann ist mehrfach vorbestraft.

Im Fall der von einem Mann mit Wolfsmaske vergewaltigten Elfjährigen hat die Münchner Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Das sagte Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins am Donnerstag. Es handelt sich laut Polizei um einen 43-jährigen Münchner. Er wurde am Vormittag an seiner Arbeitsstelle im Landkreis München festgenommen. Noch am Freitag erließ ein zuständiger Ermittlungsrichter gegen den Mann Haftbefehl.

Elfjährige vergewaltigt: Mutmaßlicher Täter ist mehrfach vorbestraft

Der Mann ist mehrfach vorbestraft - unter anderem wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehr als einem Dutzend Fällen. Oberstaatsanwaltin Anne Leiding schilderte am Donnerstag, einige Stunden nach der Festnahme des 43-Jährigen, Auszüge aus dessen Vorgeschichte. Ihren Angaben nach kam er nach einer Verurteilung, die 2010 rechtskräftig wurde, erst in eine Psychiatrie, dann im November 2018 in eine therapeutische Wohngemeinschaft.

Die Fachaufsicht für den Maßregelvollzug in Bayern wird den Münchner Vergewaltigungfall nun überprüfen. Das passiere nur in Einzelfällen, "etwa aufgrund eines gravierenden Lockerungsmissbrauchs oder einer schweren Straftat im Rahmen einer Lockerung", teilte das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Amt für Maßregelvollzug in Nördlingen auf Anfrage mit. 

"Der Verdächtige war aufgrund richterlicher Entscheidung im Maßregelvollzug untergebracht und befand sich in der Lockerungsstufe des sogenannten Probewohnens", hieß es in der Erklärung der Fachaufsicht weiter.

Wolfsmasken-Mann: Verdächtiger befand sich in der "Lockerungsstufe"

Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Diese werden auch als forensische Kliniken bezeichnet. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen. Im Freistaat gibt es 14 solche Einrichtungen, in denen rund 2600 Personen untergebracht sind. 

Über Lockerungen entscheiden nach Angaben des Zentrums Bayern Familie und Soziales die Leitungen des Maßregelvollzugs unter anderem in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde und der Polizei. "Grundsätzlich werden Lockerungsentscheidungen von der Fachaufsicht nicht überprüft", hieß es. Ausnahmefälle wie bei Straftaten während der Lockerung würden aber überprüft, falls erforderlich mit Hilfe forensisch-psychiatrischer Experten.

Was genau war geschehen? Nach Angaben der Polizei war die Elfjährige am Dienstagnachmittag im Stadtteil Obergiesing in einer kleinen Grünanlage unterwegs, als sich ihr ein unbekannter Mann näherte. Der Unbekannte, der eine Wolfsmaske und Latexhandschuhe getragen haben soll, hielt der Elfjährigen unvermittelt den Mund zu und zerrte sie in ein Gebüsch. Dort zog er dem Mädchen die Hose herunter und "übte sexuelle Handlungen aus", wie es im Bericht der Polizei heißt.

Nach der Tat forderte der Mann die Elfjährige auf, noch fünf Minuten zu warten. Außerdem bedrohte er sie und ihre Familie, falls sie jemandem von dem Vorfall erzählen würde.

Unbekannter vergewaltigt Mädchen in München - Täter konnte zunächst fliehen

Das Mädchen, das vom S-Bahnhof Fasangasten in Richtung Wikingerstraße unterwegs war, begab sich nach der Tat unverzüglich nach Hause und vertraute sich der Mutter an. Diese informierte sofort die Polizei. Die Beamten leiteten eine Fahndung ein, die jedoch zunächst zu keinem Ergebnis führte.

Die Elfjährige wurde bei dem Vorfall leicht verletzt. Zwei Passantinnen sahen die Tat, erkannten diese laut Polizei aber nicht als sexuellen Übergriff.

Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Mädchen - Polizei erhält viele Hinweise

Einen Tag nach Bekanntwerden des Falls hat die Polizei bereits zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung bekommen. Rund 60 wurden am Donnerstag von den Ermittlern ausgewertet, wie ein Sprecher sagte. Er rechnete damit, dass es noch mehr werden. An Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in dem Gebiet seien Polizisten präsent, sagte der Sprecher. Eine Ermittlungsgruppe aus 25 Polizisten fahndete schon am Mittwoch bis in die Nacht.

Auch nach der Festnahme des Tatverdächtigensucht die Polizei noch Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang gemacht haben. Sie werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 15, Telefon: 089/29 10-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. (AZ)

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.06.2019

@Bernhard Knoedel

Für solche Fälle sieht das Strafgesetzbuch die Sicherungsverwahrung vor (§66 a bis c). Der Volksmund nennt das 'wegsperren' und wann wenn nicht in einem solchen Fall wäre das geboten?

28.06.2019

Und wieder einmal -wie sooft- wird jemand , der schon mehrfach straffällig geworden ist , einfach wieder in die Freiheit ent- und auf die Gesellschaft losgelassen und begeht erneut die gleichen Straftaten wieder . Wie kann das sein ?! Was ist nur los mit unseren Richtern/innen ? Gerade bei sexuell motivierten Straftaten müßte doch selbst unseren mehr an der laissez faire -Philosophie orientierten Richter/innen klar sein , daß sich diese Täter im Gefängnis eben nicht "bessern" (das ist ja der hehre Anspruch der deutschen Strafrechtsphilosophie und der Aberglaube der deutschen Mehrheitsgesellschaft) - sondern immer das bleiben , was sie sind .

28.06.2019

Was soll denn nach Ihrer Meinung nach mit diesen Leuten passieren? Insbesondere dann wenn sie Ihre Strafe "abgesessen" haben?

28.06.2019

Im Gefängnis nicht, aber in der Psychiatrie. Und da war er. Jetzt wird er allerdings die Chance auf ein künftiges Leben in Freiheit endgültig verwirkt haben.

28.06.2019

Bei solchen Sexualstraftätern wäre Sicherheitsverwahrung angebracht. Diese Leute haben die Veranlagung und haben diese, trotz vermutlich vorhandener Hemmschwelle, ausgelebt. Somit ist meienr Meinung dir Rückfallgefahr extrem hoch.

Man kann eine sexuelle Veranlagung nach meiner Meinung nicht "wegtherapieren" oder "umtherapieren". Aus einem "Hetero" macht man keinen "Homo" oder umgekeht.