Mann verprügelt Ehefrau und sperrt sie in den Schuppen
Wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ist ein 32-Jähriger am Donnerstag vom Amtsgericht Aichach zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Er schlug seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Aichach oder im Garten – immer wieder. Er trat sie mit dem Knie so fest, dass sie zwei Wochen nicht zur Arbeit gehen konnte. Er sperrte sie in einen Schuppen ein und ließ sie erst auf Drängen der Mutter wieder heraus. Auch der Nachbar fing sich während einer Meinungsverschiedenheit einen Schlag ein. Wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ist ein 32-Jähriger gestern am Amtsgericht Aichach zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 15 Euro (2100 Euro) verurteilt worden.
Der Frau bleibt die Aussage erspart
Gegen einen Strafbefehl über 2400 Euro hatte der Mann, der mittlerweile im Landkreis Dachau wohnt und aus Südosteuropa stammt, Einspruch eingelegt. Deshalb kam es gestern zur Verhandlung. Der Ehefrau blieb eine Aussage gegen ihren Mann aber erspart. Grund: eine Absprache zwischen Richterin Nadine Grimm, Nadine Waldhier, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Verteidiger Jürgen Krüger und Nebenklagevertreter Clemens Sandmeier. Ergebnis: Der Angeklagte gestand die Vorwürfe; im Gegenzug wurde die Zahl der Tagessätze reduziert. Damit kam der Mann mit einer geringeren Geldstrafe davon.
Die vier Fälle der Körperverletzung und die Freiheitsberaubung, für die der Angeklagte gestern verurteilt wurde, waren allesamt in nur einem Dreivierteljahr geschehen. Aufgrund des „Deals“ kam im Gerichtssaal nicht mehr zur Sprache, wie der Mann sonst mit seiner Frau umsprang. Aktuelle Vorstrafen hat er nicht.
Angeklagter bedankt sich für mildes Urteil
In den neun Monaten im Jahr 2011, um die es gestern vor Gericht ging, attackierte der Mann laut Anklage seine Frau immer wieder: Im Februar schlug er sie in der gemeinsamen Wohnung in Aichach mit der flachen Hand ins Gesicht. Als sie gehen wollte, zog er sie zurück und ohrfeigte sie. Nur einen Monat später trat er ihr im Garten mit dem Knie so gegen ihr Bein, dass sie 14 Tage arbeitsunfähig war. Im September schlug der Angeklagte erst seinem Nachbarn ins Gesicht und danach seiner Ehefrau mit der Faust auf die Nase. Wiederum nur einen Monat später schubste er sie im Garten in einen Schuppen und sperrte sie dort laut Staatsanwaltschaft eine halbe Stunde lang ein.
Der 32-Jährige äußerte sich aufgrund der Absprache selbst nicht vor Gericht. Er bedankte sich am Ende lediglich bei Richterin Nadine Grimm für deren mildes Urteil. Dazu hatte er nach Ansicht des Nebenklagevertreters allen Grund. Sandmeier sprach von einem Urteil „am untersten Ende“ des Strafrahmens. Er sagte, „nur mit der Gnade des Gerichts und der Staatsanwaltschaft“ sei der Angeklagte so davongekommen.
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