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  3. Kreis Günzburg: Mann würgt schlafende Ehefrau: Wollte er sie töten?

Kreis Günzburg
22.04.2015

Mann würgt schlafende Ehefrau: Wollte er sie töten?

Das Landgericht Memmingen musste entscheiden, ob der Mann seine Ehefrau wirklich töten wollte.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Ein Mann aus dem Kreis Günzburg hat seine schlafende Ehefrau gewürgt und war danach geflüchtet. Vor Gericht ging es um die Frage, ob er seine Gattin töten wollte.

Als seine Frau, die Tochter und der Schwiegersohn in spe den Saal des Memminger Landgerichts betreten haben, kam Bewegung in die Miene des Angeklagten. Er soll am 18. September 2014 versucht haben, seine schlafende Gattin zu ermorden. Der Familie war das in diesem Moment egal: Alle vier wischten sich viele Tränen aus dem Gesicht.

Am Ende sagte der Mann, dass er unter seiner Tat leidet und unter dem Schaden, den er seiner Familie zugefügt hat. Die Kammer um Richterin Brigitte Grenzstein verhängte eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten wegen Körperverletzung.

Betrunkener Ehemann attackierte seine schlafende Frau    

Der Übergriff hatte für Aufsehen gesorgt: Um 6 Uhr morgens war die Polizei vor dem Haus der Familie in Leipheim angerückt. Der Mann war nach der Attacke auf seine Frau geflohen, die Besatzung eines Streifenwagens fasste ihn schnell. Der Alkoholpegel des Mannes lag bei zwei Promille. Seine Frau hatte die älteste Tochter angewiesen, die Polizei zu rufen: „Papa hat versucht, mich umzubringen.“ Die Frau schilderte den Ermittlern, ihr Mann habe sie angegriffen, als sie im Bett schlief.

Der Angriff trug sich nach Überzeugung des Gerichts so zu: In der Nacht versuchte der Mann mehrfach, sich seiner Frau sexuell zu nähern. Die hatte seine Avancen abgewehrt. Als er neben ihr im Wohnzimmer einnickte, schlich sie sich ins Schlafzimmer und legte sich dort hin. Als der Mann aufwachte, folgte er ihr. Mit einer Hand deckte er ihr Mund und Nase zu, mit der anderen hielt er sie am Hals. Sie schaffte es, die Hand über dem Mund kurz wegzuschieben und um Hilfe zu rufen.

Das hörte die jüngste Tochter, die mit im Zimmer schlief und alarmierte den Freund ihrer Schwester, der ebenfalls im Haus übernachtete. Der zog den Mann schließlich von der Angegriffenen weg, die daraufhin aus dem Schlafzimmer flüchtete. Die weiteren Ermittlungen erhärteten den Verdacht des Mordversuchs so weit, dass der Mann die sechs Monate vor dem Prozess in Untersuchungshaft verbrachte.

Ehe des Paares litt unter Alkoholsucht des Mannes

Die Ehe des Paares hatte immer wieder unter der Trunksucht des Mannes gelitten. Zwar schaffte es der 46-Jährige mehrmals, für Monate, manchmal sogar Jahre trocken zu bleiben. Doch bei Problemen griff er schnell wieder zur Flasche: „Er hat nicht das Handwerkszeug, um Probleme zu lösen“, sagte Richterin Grenzstein. Seine Frau hatte sich mehrfach von ihm getrennt, zuletzt 2010. Doch weil er über vier Jahre trocken blieb, gab sie ihm Anfang 2014 noch eine Chance – auch den gemeinsamen Kindern zuliebe.

Doch bei einer Urlaubsreise in die polnische Heimat lernte die Frau einen anderen Mann kennen. „Sie hat gesagt, dass sie sich verliebt hat und dass sie mich verlassen will“, sagte der Angeklagte. Doch wirklich geklärt wurde die Gemengelage nicht, der Mann griff stattdessen wieder zur Flasche. Als ihn der Schwiegersohn deswegen im Bezirkskrankenhaus Günzburg ablieferte, stieß der Angeklagte eine Verwünschung aus. Doch ob es sich dabei um eine Todesdrohung handelte, ließ sich vor Gericht nicht nachweisen. „Das Wort kann umbringen heißen oder zusammenschlagen oder auch Geschlechtsverkehr haben“, erklärte die geladene Dolmetscherin.

Gericht verurteilt Mann zu 14 Monate auf Bewährung

Die Drohung war einer der Punkte, die für einen Mordversuch sprachen, und fiel nach dieser Erklärung weg. Auch sonst erwies sich einiges als weniger schlimm: Der Mann hatte ein Messer mit in das Schlafzimmer seiner Frau gebracht, es aber weggelegt. Der Würgegriff war so leicht, dass keine Verletzungen zurückblieben.

So standen am Ende ein Angriff auf ein argloses Opfer, Kratzer im Gesicht und Angstzustände der Frau. Für diese Tatbestände sah das Gericht die 14 Monate mit Bewährung als ausreichende Strafe an. Auf den Mann kommt nun viel Therapie-Arbeit zu. Ein Ziel hat er: „Ich möchte ein normaler, nüchterner Mensch werden, der wieder zur Arbeit geht.“

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