Markenstreit mit Kloster: Gericht gibt Andechser Molkerei Recht
Im Markenstreit zwischen der Andechser Molkerei und dem Kloster Andechs hat das Oberlandesgericht (OLG) München der Molkerei recht gegeben und die Klage des Klosters abgewiesen.
Markenstreit im oberbayerischen Andechs: Die Mönche wollten den Inhabern der Molkerei, der Familie Scheitz, verbieten, weiterhin das Symbol "R" (registred trade mark) hinter das Wort "Andechser" zu setzen, da es bei Kunden den Anschein erwecken könnte, die Molkerei besitze das alleinige Recht am Begriff "Andechser". Zudem störte sich das Kloster daran, dass die Molkerei mit dem Hinweis "seit 1908" warb, weil das nicht zutreffend sei. Beide Klagepunkte wies das Gericht jetzt ab. dpa/lby/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.