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  3. Maskenaffäre: Nach Gerichtsbeschluss: Nüßlein und Sauter erhalten Millionen-Honorare zurück

Maskenaffäre
18.11.2021

Nach Gerichtsbeschluss: Nüßlein und Sauter erhalten Millionen-Honorare zurück

Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein am 25. Februar dieses Jahres auf dem Weg zu seinem Büro. An jenem Tag wurde die Maskenaffäre bekannt.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Die langjährigen CSU-Abgeordneten haben in der Maskenaffäre einen wichtigen Sieg errungen. Sie werden wohl straffrei ausgehen und doch von den umstrittenen Geschäften profitieren.

Die vergangenen Monate waren eine harte Zeit für die beiden langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein. Ermittler durchsuchten ihre Büros und Privathäuser, Vermögen in beträchtlicher Höhe wurde sichergestellt und eine Anklage wegen Bestechlichkeit stand ins Haus. Die politischen Karrieren beider Männer sind dahin. Doch nun gibt es zumindest juristisch eine spektakuläre Wende in der Maskenaffäre.

Der frühere Landtagsabgeordnete Alfred Sauter. Mit dem Urteil erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass er und Nüßlein straffrei bleiben könnten.
Foto: Bernhard Weizenegger

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München erfüllt das Verhalten der Politiker nicht den Straftatbestand der Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Die Entscheidungen dreier OLG-Senate kommen überraschend. Das selbe Gericht hatte schließlich im Frühjahr die Razzien genehmigt, den Vermögensarrest durchgewunken und sogar einen Haftbefehl erlassen.

Generalstaatsanwaltschaft München ermittelte mehrere Monate lang in der Maskenaffäre

Nun stellen sich einige Fragen. Wie kommt es zu der geänderten Meinung? Wie geht es in dem Strafverfahren weiter? Kommen Sauter und Nüßlein am Ende komplett straffrei davon? Und muss der Bundestag den Gesetzesparagrafen zur Bestechung von Abgeordneten nicht komplett überarbeiten?

Seit mehr als neun Monaten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München in der Maskenaffäre. Die damaligen CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter sollen geholfen haben, für die hessische Textilfirma Lomotex Verträge mit Gesundheitsministerien in Bayern und im Bund sowie weiteren Behörden zu vermitteln. Insgesamt ging es um ein Geschäft von rund 60 Millionen Euro. Der langjährige Landtagsabgeordnete und Anwalt Alfred Sauter engagierte sich in Bayern, der langjährige Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein auf Bundesebene. Zu der Gruppe von Vermittlern gehörte zudem ein Geschäftsmann und früherer Konzernmanager aus dem Raum München. Mehr als elf Millionen Euro aus dem Geschäft sollte laut Ermittlungen an die Vermittler fließen.

Nüßlein erhielt über seine Firma Tectum 660.000 Euro und sollte weitere 540.000 Euro bekommen. Sauter kassierte über die Firma Pecom 1,2 Millionen Euro. Die Beträge stellte die Justiz sicher. Doch Sauter, Nüßlein und der Geschäftsmann sagten von Beginn an, dass die Deals nichts mit der Abgeordnetentätigkeit zu tun gehabt hätten. Und nach einer gewissen Zeit des Sich-Sortierens schlugen die Verteidiger der Beschuldigten zurück: Sie legten im Juni Beschwerde gegen das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft ein. Um die Durchsuchungs- und Arrestbeschlüsse ging es dabei nur im Vordergrund. Ziel der Beschwerden war, das Strafverfahren grundsätzlich in Frage zu stellen. Und weil es um Grundsatzfragen ging, hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bis Donnerstag gedauert.

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Gericht: Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt

Umso deutlicher ist sie nun ausgefallen. Das Gericht hat den Beschwerden von Sauter, Nüßlein und dem Geschäftsmann weitgehend stattgegeben. Die Richter erklären, der Tatbestand wäre nur erfüllt, wenn einem Abgeordneten Schmiergeld für eine Gegenleistung „bei der Wahrnehmung seines Mandats“ bezahlt oder versprochen würde. Der Gesetzgeber habe den Paragrafen 108e ausschließlich zum Schutz der Arbeit von Parlaments- und Fraktionsgremien geschaffen, so die Richter. Die Vorschrift gelte daher nur für Tätigkeiten im Rahmen der parlamentarischen Arbeit.

Wenn ein Abgeordneter „lediglich die Autorität seines Mandates oder seine Kontakte nutzt“, um Entscheidungen zum Beispiel von Behörden und Ministerien zu beeinflussen, mache er sich durch die Annahme von Vermögensvorteilen nicht strafbar im Sinne der Abgeordnetenbestechung. Dies sei bei Sauter und Nüßlein der Fall.

Das Oberlandesgericht hob im Zuge seiner Entscheidung verschiedene frühere Beschlüsse auf: So wurde in allen drei Fällen der Vermögensarrest aufgehoben, ebenso wie der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl gegen den Lobbyisten und Geschäftsmann. Die Beschuldigten können nun wieder frei auf das festgesetzte Geld zugreifen. Im Fall des früheren bayerischen Justizministers Sauter hob das Gericht sogar den Durchsuchungsbeschluss aus dem Frühjahr als rechtswidrig auf. Begründung: In seinem Fall habe schon bei Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse kein ausreichender Verdacht dafür bestanden, dass „die ihm zugesagte Gewinnbeteiligung auch parlamentarische Tätigkeiten einschließen sollte“. Sauter sagte in einer ersten Reaktion gegenüber unserer Redaktion nur: „Der Beschluss spricht für sich.“

Müssen die Korruptionsvorschriften für Abgeordnete neu regelt werden?

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die weitere juristische Aufarbeitung der Maskenaffäre. Zu einer Anklage, die praktisch fertig bei der Generalstaatsanwaltschaft in der Schublade liegt, könnte es gar nicht mehr kommen. Nüßlein und Sauter kommen wahrscheinlich ohne Strafe davon. Für die Generalstaatsanwaltschaft München sind die Entscheidungen des Oberlandesgerichts eine herbe Niederlage. Die Behörde wollte unbedingt einen Musterprozess zum Paragrafen 108e und der Frage der Abgeordnetenbestechung führen. Und die Ankläger geben sich auch noch nicht geschlagen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat umgehend angekündigt, Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Münchner Beschlüsse einzulegen. Die Begründung des Oberlandesgerichts überzeuge nach vorläufiger Beurteilung nicht. So wird sich das höchste deutsche Strafgericht mit der Maskenaffäre und auch mit dem Paragrafen 108e befassen müssen.

Politisch könnte die Entscheidung des OLG ebenfalls Folgen haben. Denn der neue Bundestag dürfte sich fragen, ob die Korruptionsvorschriften für Abgeordnete nicht neu geregelt werden müssen. Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland forderte schon am Donnerstag, den Strafrechtsparagrafen zu verschärfen. „Dass Nüßlein und Sauter nun ihre Honorare zurückerhalten sollen und vermutlich straffrei ausgehen, werden daher viele Bürgerinnen und Bürger als einen Schlag ins Gesicht empfinden“, sagte der Transparency-Vorsitzende Hartmut Bäumer.

Und wie wird die CSU nun mit Alfred Sauter umgehen, der im Gegensatz zu Georg Nüßlein nicht ausgetreten ist?. Die Parteispitze hatte seinerzeit klargemacht, dass bei ihrem Vorgehen keine juristischen, sondern politisch-moralische Maßstäbe angelegt worden seien. Dass die CSU Sauter rehabilitiert und mit offenen Armen in die Landtagsfraktion zurückholt, ist nach diesem harten Bruch kaum zu erwarten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.11.2021

Die ganzen Kommentare hier amüsieren mich zutiefst !

Guys - you make my day !!!

Es war von Anfang an glasklar , daß hier keine strafrechtlich relevanten Tatbestände vorliegen .

Die Staatsanwälte , welche offensichtlich über viel zu wenig juristische Kenntnisse für die ihnen täglichen entgegen tretenden schwierigen beruflichen Anforderungen verfügen , sollten die - in solchen Fällen durchaus hohen Ermittlungs- und Gerichtskosten aus ihrer Privatschatulle bezahlen müßen !

Auch hier haben diese "Profis" einen strafrechtlichen "Skandal" inszeniert - der aber keiner war !

20.11.2021

"Auch hier haben diese "Profis" einen strafrechtlichen "Skandal" inszeniert - der aber keiner war !"

Wahrscheinlich haben sie für einen Moment vergessen, dass es in bayerischen CSU-Kreisen gängige Übung und höchstens ein Kavaliersdelikt ist, sich auf Kosten der Steuerzahler die Taschen vollzustopfen.
Von Strauß und seiner Moni zu lernen kann doch nicht falsch und schon gar nicht strafbar sein . . .

19.11.2021

Warum jetzt der Aufschrei?

Wir hatten vor ein paar Wochen die Chance, die Weisungsinstanz der bayerischen Justiz abzuwählen. Dass der Vorgang von den Medien totgeschwiegen wurde, darf für den mündigen Bürger keine Ausrede sein, das dies versemmelt wurde. Man kann sich immer informieren, wenn man das will. Aber jetzt über die selbst gewählten Zustände zu jammern, ist armselig.

19.11.2021

Setzten 6.
Das StGB wird nicht vom bayerischen Landtag verabschiedet. Somit totale Themaverfehlung ihres Kommentars.
Abgesehen davon, ist die Justiz unabhängig und der Landtag immer nicht weisungsbefugt.
Besehen davon gab es nicht wenige Artikel zum Volksbegehren.
Aber wenn man in seiner Filterblase lebt, dann hat man die vielleicht nicht gesehen.

19.11.2021

Wenn sie die Berichterstattung mit den vergleichbaren Volksbegehren "Bienen" und "Rauchen in Gaststätten" anzahlmäßig vergleichen, müssen Sie mir recht geben, dass die Thematik von den Medien nicht gewünscht war. Aber was diese Rechtsverbiegung zu Gunsten von Sauter und Nüßlein mit dem StGB zu tun haben soll, erschließt sich mir jetzt nicht. Das waren Steuergelder.

20.11.2021

Was das mit dem Strafgesetzbuch zu tun hat?????? Wollen Sie mich jetzt verar...????
Ihnen erschließt sich scheinbar mehr nicht. Haben Sie den Artikel gelesen?
Wann kann jemand vor Gericht angeklagt werden? Wann kann jemand verurteilt werden?
Nach dem Strafgesetzbuch oder wenn jemand willkürlich etwas für nicht in Ordnung findet?
Wenn das StGB eine Handlung nicht als strafbar erwähnt, ist sie nicht strafbar. Kein Strafe ohne Gesetz. Ob man eine Tat gut findet oder nicht, spielt keine Rolle. Das haben die Richter nach dem Gesetz zu beurteilen. Nicht was sie persönlich als gut oder nicht gut empfinden. Das sie das nicht als gut empfinden, haben sie auch zum Ausdruck gebracht. Aber verurteilen können sie eben nur auf gesetzlicher Grundlage. Das war am Volksgerichtshof anders. Aber das war auch kein Rechtsstaat. Und nebenbei die korrupteste Zeit in Deutschland. Dort wurde auch jemand verurteilt wenn es denen oben nicht passte auch ohne gesetzliche Grundlage.
Und das Strafgesetzbuch wird eben nicht vom Landtag beschlossen oder geändert. Somit ist der Verweis auf das Volksbegehren weit, weit weg vom Thema. Abgesehen davon ist kein Parlament einem Gericht weisungsbefugt.
Eventuell kann auf die Staatsanwaltschft ein gewisser Einfluss genommen werden. Seitens des Justizministeriums. Aber auch der ist nicht unbegrenzt. Wer hat angeklagt?

Es sollte klar geregelt werden, dass bei solchen Geschäften Abgeordneten nichts verdienen dürfen. Aber selbst wenn letzte Woche eine entsprechende Regelung geschaffen worden wäre, hätte es nichts am Urteil geändert. Rückwirkungsverbot.

Was Sie hier machen sind irgendwelche Verbindungen herzustellen, wo gar keine sind. So wie die Partei Basis den Insolvenzantrag von Johnson und Johnson mit dem Impfstoff in Verbindung bringt. Was gar nichts miteinander zu tun hat.
Hier soll mit fakenews, halbwahrheiten und angeblichen Verbindungen von nicht zusammenhängenden Vorgängen Stimmung gemacht werden. Das ist wahrhaft armselig.

Und es gibt noch viele weiter Abgeordnete, die sich nicht bereichern. Sauber und Nüsslein dürften zumindest politisch raus sein. Nicht unbedingt befriedigend aber zumindest etwas.

Es waren mehr als genügend Artikel in der Presse, es wurde jede Menge in sozialen Medien Werbung gemacht.
Es wurden die Eintragungsfristen veröffentlicht wie beim Rauchen und Bienen. Aber ich hab mehr als einmal den Vorwurf gehört und gelesen, dass Behörden zu wenig Werbung dafür gemacht haben. Haben Behörden Werbung beim Rauchen gemacht? Die Initiatoren haben Werbung gemacht. Bei den Bienen gab es von Anfang an lange Schlangen und darüber wurde dann noch berichtet. Bei den Bienen hätten sich noch mehr eingetragen.aber viele sind gar nicht hin, weil schon viele dran waren. Rauchen ist übrigens beim Volksentscheid klar durchgekommen.
Vielleicht hatten auch die meisten mündigen Bürger kein Verständnis für ein sinnloses Schwurblerbegehren. Aber dafür müsste man auch seine Filterblase verlassen und auch nicht Umfragen als gefälscht ansehen, weil sie nicht ins eigene Meinungsbild passen. Es gibt auch Menschen außerhalb seiner Filterblase. Versemmelt hat es nicht der mündige Bürger. Und bei der Bundestagswahl war die Basis auch nicht wirklich erfolgreicher. Abgesehen davon gibt es 2023 wieder Wahlen. Mit oder ohne Corona.

19.11.2021

Tja. Aber das Wahlvieh hat es bus 2023 eh vergessen... Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber.

19.11.2021

Das Wahlvolk war bei der Auswahl seiner Vertreter lange Zeit viel zu gutgläubig - besonders das bayerische.
Treudoof könnte man auch sagen . . .

19.11.2021

Katastophe!! aber typisch. Bei den "Rechtswortverdrehern" hackt die eine Krähe der anderen Krähe kein Auge aus.

19.11.2021

Lustig, lustig, trallallallala!
Da kommt man sich als Normalbürger nur noch veräppelt vor, gelinde gesagt!

19.11.2021

Wieder einmal mehr zeigt sich was alles zu machen ist wenn ein Stab von Anwälten jede Formulierung eines Gesetzes zerlegen. Mag es dann auch rechtlich so zurechtgebogen sein das nicht mehr strafbar ist, so bleibt dennoch der Eindruck das es sich um einen Selbstbedienungsladen handelt. Sie hatten so gesehen Insiderinformationen um rechtzeitig alles in die Wege zu leiten und auch die Art und Weise wie vorgegangen wurde zeigt doch das sie wussten sie befinden sich in einer Grauzone. Wenn es als Politiker möglich ist soviel Geld nebenher zu verdienen, müssten sie die Politik als Ehrenamt ausüben, denn gerade durch die Politik kommen sie an Beziehungen die es ihnen ermöglicht sich die Taschen zu füllen. Seinen Mitbewerber um Tage voraus zu sein wäre doch für jeden Unternehmer ein Traum wenn es um solche Summen geht. So lange aber sich die Politik mit der Wirtschaft vermischt wird sich nichts ändern. Der Michl muss schauen wo er mit seinem Lohn bleibt, diese Herren bekommen Tausende und es reicht ihnen immer noch nicht. Mir fällt da nur ein Begriff ein : Raffgier

19.11.2021

Ob es dem Empfinden der Mehrheit gerecht wird, wird von den Richtern natürlich nicht berücksichtigt. Diese haben sich eben an die geltenden Gesetze zu halten. Es wird bestimmt dem einen oder anderen Richter auch schwer fallen dies zu akzeptieren, aber er ist nun mal an die Gesetze gebunden.
Moralisch ist das Verhalten von diesen beiden Herren natürlich unterste Schublade und sollten sie noch einen Funken von Anstand besitzen, dann spenden sie das Geld an gemeinnützige Vereine. Aber hierzu fehlt mir der Glaube. Und auch für diese gibt es den Satz "das letzte Hemd hat keine Taschen".

19.11.2021

Unabhängig davon, dass der Justiz offenbar nicht möglich war, sie nach geltendem Gesetz zu verurteilen: Sie bleiben Täter. Sie bleiben schuldig. Sie bleiben herausragende Repräsentanten eines bayerischen CSU-Filzsystems, und sie bleiben eine Schande für unser Land.

19.11.2021

Gerichtsentscheidungen sind gut wenn sie der eigenen Ansicht nahe kommen und schlecht, wenn sie nach geltendem Recht gefällt werden.

18.11.2021

Das kann doch alles nicht wahr sein. Auch das sich die CSU hier nicht klarer positioniert und daran arbeitet dass sowas künftig nicht mehr möglich ist spricht eigentlich für sich. Wenn wundert da noch die Politikverdrossenheit? Ich hoffe die CSU bekommt die Quittung dafür!

18.11.2021

Das ist alles nur zum Kotzen. Viele kleine Firmen machen wegen Corona 100-tausende Euro Minus und die stopfen sich mit Coronamaßnahmen die Taschen voll. Eklig!

18.11.2021

Ich bin ein kleiner Beamter A7, wenn ich an Weihnachten eine Packung Pralinen von einem zufriedenem Bürger annehme dann mache ich mich Strafbar.
Die ganze Politik mit ihren korrupten Politikern ist einfach nur noch frustrierend.

18.11.2021

Soweit ich das sehe sind beide (Sauter und Nüßlein) Rechtsanwälte. Kein Unternehmen unterschreibt einen Millionenvertrag ohne dass da ein oder mehrere Rechtsanwälte draufschauen. Die Mär, dass die beiden als Abgeordnete UND Rechtsanwälte nicht wüssten was erlaubt ist und was nicht, war von Anfang an grob unglaubwürdig. Was Michael Stifter in seinem Kommentar ja auch klar so herausgearbeitet hat. Was bleibt also? Der Rechtsstaat funktioniert. Die Erregungsmaschine auch. Und liegt wie so oft gewaltig daneben. Aber das Ziel ist erreicht und die eigentliche Sauerei - der Staat kann es einfach nicht und sei die Übung noch so banal - interessiert niemand mehr.

18.11.2021

Ich sehe ein weiteres Versagen der Justiz, was die Rechtsprechung im Zusammenhang mit Corona betrifft. Egal welche Justizschiene, ob Straf- Zivil- oder Verfassungsgerichtsbarkeit - sie alle haben sich weitgehend abgemeldet, es sei denn es geht darum Gegner der Corona-Politik zur Strecke zu bringen.

18.11.2021

Abgesehen, dass ich finde das das Gesetzschleunigst geändert gehört.

Was hat das Urteil mit Corona zu tun?

Abgesehen jubeln und Posten Querdenker und Co. Jedes Gerichtsurteil das Coronamassnahmen verbietet gleich über. Und wenn ein Urteil nicht nach dem Geschmack ausfällt, heisst es gleich die Justiz hat sich abgemeldet.
Gegner der Corona Politik zu Strecke bringen. Soll man also den Mörder von Idar-Oberstein laufen lassen. Oder andere die wi in Langweis Personal eines Discouters angegriffen haben auch?

18.11.2021

"Dass die CSU Sauter rehabilitiert und mit offenen Armen in die Landtagsfraktion zurückholt, ist nach diesem harten Bruch kaum zu erwarten."
Doch. Genau das ist zu erwarten.

18.11.2021

"Dass die CSU Sauter rehabilitiert und mit offenen Armen in die Landtagsfraktion zurückholt, ist nach diesem harten Bruch kaum zu erwarten."
Doch. Genau das ist zu erwarten.

18.11.2021

Wenn man jetzt zur Gewalt gegen gewisse CSUler aufruft - ist das dann inkorrekt? Wir sind doch eine wehrhafte Demokratie? So schreibt das auch die Augsburger Allgemeine immer wieder. Gegen wen müssen wir uns wehren?

18.11.2021

Hahahaha vor Gericht ist jeder gleich und Justitia soll blind sein.

18.11.2021

Was haben wir denn auch anderes erwartet?!?

18.11.2021

Da liegt der Fehler offenbar im Gesetz. Und das gehört dann dringlichst geändert. Es kann nicht sein, dass ein Abgeordneter für die Vermittlung von Kontakten Gelder einstreicht. Er hat doch einen Eid darauf abgelegt zum Wohle des Volkes zu wirken, dafür wird er großzügig entlohnt. Da muss er nicht noch nebenbei was in die eigene Tasche stecken.

Zum einen stellt sich die Frage, ob ein Produkt, für dessen Vermarktung der Hersteller exorbitante Provisionen zu zahlen bereit ist, wirklich das besteund preisgünstigste ist. Das müsste sich ja auch so durchsetzen können, zum anderen ist das Interesse ein Produkt in den Markt zu bekommen im Fall des Falles eben eines das der Abgeordnete ihm Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auszuüben hat.

Wenn er Gelder bekommt, dann hat er die weiterzureichen an die Staatskasse.

18.11.2021

wie lautet das Lied so schön....Einigkeit u. Recht u. Freiheit....kann in die Tonne gekippt werden u. die Justiz gleich mit.

18.11.2021

Gibt es da nicht das Märchen von der "unabhängigen" Justiz??
In Bananenrepubliken wird ganz direkt korrumpiert, schmutzige Geschäfte gemacht, Recht gebeugt.
Ja und bei uns werden politische Sauereien juristisch so ummantelt, dass am Ende lauter Ehrenmänner übrig bleiben.