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Dachauer Volksfest
31.03.2015

Maßkrug-Attacke: 24-Jähriger steht wegen Mordversuchs vor Gericht

Nach einer Maßkrug-Schlägerei auf dem Dachauer Volksfest steht ein 24-Jähriger vor Gericht.
Foto: Felix Hörhager (dpa)

Nach einem brutalen Vorfall auf dem Dachauer Volksfest muss sich ein Mann vor Gericht verantworten. Er soll mehrfach mit einem Maßkrug auf ein bewusstloses Opfer eingeschlagen haben.

Eine klassische Alkoholiker-Karriere mit Vollräuschen schon als Teenager hat ein Angeklagter hinter sich, gegen den seit Dienstag ein Münchner Schwurgericht wegen Mordversuchs beim Dachauer Volksfest verhandelt. Der junge Mann hat über seinen Anwalt zugegeben, am 9. August 2014 in einem Festzelt mit dem Maßkrug auf einen anderen Besucher eingeschlagen zu haben. Er habe in einer als bedrohlich empfundenen Situation überreagiert und "Mist gebaut", den anderen aber auf keinen Fall umbringen wollen. Der 24-Jährige hat sich bei dem Opfer entschuldigt und ihm ein Schmerzensgeld von 3000 Euro überwiesen.

Laut Anklage hat sich der Arbeitslose mit einem oberflächlichen Bekannten gestritten, das spätere Opfer wollte schlichten. Aus Wut über die Einmischung habe der einschlägig vorbestrafte Angeklagte dem Schlichter einen "wuchtigen Schlag" gegen den Kopf versetzt, wobei der Maßkrug zu Bruch ging. Dem bäuchlings über dem Tisch liegenden Verletzten habe der 24-Jährige mit einem weiteren Krug noch mindestens drei weitere Hiebe versetzt. Der Anwalt wies den Vorwurf zurück, sein Mandant habe zur "Demonstration seiner eigenen Macht und körperlichen Stärke" gehandelt. Vielmehr habe der Angeklagte die räumliche Enge und die dicht zusammengerückte Gruppe des anderen als bedrohlich empfunden.

Der Schlichter hat damals eine Schädelprellung und eine Gehirnerschütterung erlitten. Ob Folgen zurückgeblieben sind, konnte er nicht beurteilen: "Meine Gesundheit war vorher schon angeschlagen", sagte der vorzeitig aus dem Justizdienst ausgeschiedene 41-Jährige. Der  Angeklagte hat in der Untersuchungshaft Hilfe gegen seine Trunksucht gefunden. Er hat eine Alkoholtherapie begonnen und besucht regelmäßig die Anonymen Alkoholiker. Ihm sei klar, dass er eine stationäre Behandlung brauche, sagte der Angeklagte, der im Gefängnis die Vertrauensstellung eines Hausarbeiters bekleidet. dpa/lby

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