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Medizin
21.04.2018

Künftig weniger Notfallkliniken

Was das für die Patienten bedeutet und wie viele Häuser in Bayern wegfallen könnten

Müssen Patienten in lebensgefährlichen Situationen bald weitere Anfahrtswege zur nächsten Notfallklinik in Kauf nehmen? Genau das befürchtet Gerald Gaß, der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Der Grund für seine Sorge: In Deutschland wird die Notfallversorgung neu geregelt. Es soll weniger Notfallkliniken geben – die sollen dann aber garantieren können, dass sie die Patienten angemessen betreuen können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen beschlossen. Von den heute 1748 Krankenhäusern sollen künftig nur noch 1120 entsprechende Zuschläge bekommen. Somit könnten deutschlandweit 628 Häuser aus der Notfallversorgung herausfallen und weniger Geld bekommen. Und weil die Vorgaben sehr streng sind, glaubt Gaß, dass noch mehr Häuser ihren Status verlieren könnten als vom Ausschuss errechnet und dass Rettungswagen dann längere Wege hätten. Gaß warnt: Die Not vieler Notfallpatienten könnte größer werden.

An den strengen Kriterien stört sich auch Siegfried Hasenbein, der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. „Da steckt ein sinnvoller Kern drin, aber man ist über das Ziel hinausgeschossen. Es sind teilweise viel zu hohe Anforderungen.“ Zu überprüfen, welche Klinik diese Anforderungen erfüllt, das dauert. Ein Kriterium ist laut Hasenbein etwa, dass die Notfallkrankenhäuser über mindestens sechs Intensivbetten und drei Beatmungsplätze verfügen müssen. Aber: Nach Angaben von Hasenbein gibt es keine Daten, wie viele Beatmungsplätze ein Krankenhaus hat. „Das muss alles erst noch erhoben werden.“ Deswegen könne er auch nicht sagen, wie viele Notfallkliniken im Freistaat wohl wegfallen. Eine ganz grobe Schätzung gibt er aber ab: Bayern könnte etwa 100 Notfallkliniken verlieren.

Neben den Intensivbetten und den Beatmungsstationen gibt es noch weitere Kriterien: Die Notfallkliniken müssen über eine chirurgische oder unfallchirurgische und Innere Abteilung verfügen. Kommt der Patient in die Notaufnahme, soll er binnen zehn Minuten erfahren, mit welcher Priorität er behandelt wird. Ein Facharzt und bei Bedarf ein Anästhesist müssen innerhalb von 30 Minuten beim Patienten sein.

Man werde künftig versuchen, bei einem Notfall ein Notfallkrankenhaus anzufahren, glaubt Hasenbein. „Aber das geht eben nicht immer.“ Nach wie vor sind auch alle anderen Kliniken dazu verpflichtet, in einem Notfall zu helfen. (mit dpa)

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