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27.04.2019

Mega-Mast: Landwirt wehrt sich

Rechtsstreit um Anlage für Geflügel

Der Streit um eine der größten Geflügelmastanlagen in Bayern geht vor dem obersten Verwaltungsgericht im Freistaat weiter. Der Landwirt Josef Höckmeier aus Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) legte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München ein, das den Betrieb der Anlage untersagt hatte. „Wir gehen in Berufung, weil wir das Urteil für falsch halten“, sagte Höckmeier, dessen Eltern der Hof gehört, am Freitag auf Anfrage. Nun muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befassen.

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage – durch das Landratsamt Pfaffenhofen – in dem Ortsteil Eschelbach genehmigt hatte. Höckmeiers Familie, die zuvor einen Stall mit 40000 Hähnchenmastplätzen hatte, wollte eine neue Anlage mit rund 145000 Mastplätzen bauen. Das sorgte für Proteste. Die Gegner der Anlage fürchteten deutlich mehr Verkehr und Lärm, außerdem Gestank und Umweltverschmutzungen. Der Betrieb hatte am Ende angeboten, die Zahl auf 125000 zu reduzieren. Dennoch lehnte das Verwaltungsgericht den Betrieb der praktisch fertigen Anlage im März ab. Es befasste sich jedoch nicht mit möglichen Umweltfolgen und Geruchsbelästigungen, sondern nur damit, ob die Anlage als landwirtschaftlicher Betrieb gelten kann. Dazu muss der Bauer über einen langjährigen Zeitraum so viel Fläche haben, dass er die Hälfte des Futters selbst erzeugen kann. Bei jährlich fast 1,1 Millionen Masthähnchen verneinte das Gericht dies. Höckmeier bestreitet diese Einschätzung.

Er wirft dem Bund Naturschutz zudem vor, er habe dem Umwelt- und Tierschutz einen schlechten Dienst erwiesen. Seit 2018 sei Deutschland Nettoimporteur von Hähnchenfleisch. „Jedes Tier, das bei uns nicht im Stall ist, kommt aus einem europäischen oder nicht europäischen Land – ganz stark aus Polen oder Brasilien. Und da geht es den Tieren nicht so gut wie bei uns.“ (dpa)

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