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München
09.10.2018

Mehr als 100.000 Bayern fordern Volksbegehren für bessere Pflege

Mehr als 100.000 Menschen in Bayern haben sich mit ihrer Unterschrift für ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand ausgesprochen.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

Mehr als 100.000 Menschen haben sich für ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand ausgesprochen - die größte jemals gesammelte Unterschriftenliste.

Mehr als 100.000 Menschen in Bayern haben sich mit ihrer Unterschrift für ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand ausgesprochen. Am Dienstag präsentierten die Initiatoren - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Juristen und Ärzten - die größte jemals in Bayern gesammelte Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren vor dem Innenministerium in München. Ende Oktober oder spätestens Anfang November sollen die Unterschriften endgültig beim Innenministerium vorgelegt werden. Dieses muss dann prüfen, ob es ein Volksbegehren für rechtlich zulässig hält. Der Gesetzgeber verlangt dafür eigentlich nur 25.000 Unterschriften.

Mit Volksbegehren die Qualität der Patientenversorgung verbessern

"Die Masse der Unterzeichnenden macht deutlich, welche Relevanz und Brisanz das Thema Pflege für die Menschen im Freistaat Bayern hat", sagte Linken-Landeschef Ates Gürpinar. Die Initiatoren des Volksbegehrens, darunter auch Grüne und SPD, wollen die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Pflegekräfte entlasten. Dazu fordern sie eine gesetzliche Personalbemessung für die Pflege und andere Berufsgruppen im bayerischen Krankenhausgesetz.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) betonte, dass der Bund schon Gesetze zur Verbesserung der Pflege - darunter eine Verordnung zur Personaluntergrenze - auf den Weg gebracht habe. Damit würden nicht nur die Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern erheblich verbessert, sondern auch zentrale Forderung der Initiatoren des Volksbegehrens umgesetzt. Die Initiatoren wiesen diese Reformpläne aus Berlin als "blanken Hohn" zurück.

Sollte das Innenministerium das Volksbegehren zulassen, müssten sich anschließend bayernweit zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger in Unterschriftenlisten für das Volksbegehren eintragen, damit es in der dritten Stufe zum eigentlichen und entscheidenden Volksentscheid kommen kann. Sollte das Ministerium den Antrag auf ein Volksbegehren ablehnen, kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

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