Frau verblutete bei der Nachbarin: Mann aus Wolznach verurteilt
Plus Ein heute 41-jähriger Hausmeister ist in Ingolstadt zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Lebensgefährtin niedergestochen.
Er hat fast die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht. Am Freitag hat ihn das Landgericht Ingolstadt wegen Totschlags zu weiteren elf Jahren verurteilt: Der heute 41-jährige Hausmeister hat nach Überzeugung des Gerichts seine 38-jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) im September vergangenen Jahres mit 14 Messerstichen getötet. Das Opfer konnte sich mit dem 20 Zentimeter langen Küchenmessers im Rücken noch zu einer Nachbarin schleppen, wo sie verblutete.
Messerattacke in Wolnzach: Stand der Täter unter Drogen?
Der 41-Jährige wurde noch am Tatort festgenommen. Daran, dass er der Täter war, gab es keine Zweifel. Die Aufklärung des genauen Tatgeschehens gestaltete sich jedoch schwierig, weil es keine unmittelbaren Zeugen gab und der Angeklagte angegeben hatte, Heroin und Crystal Meth eingenommen zu haben und sich an die Tat nicht erinnern zu können. Auch ein Sachverständiger, der anhand der Blutspuren das Tatgeschehen zu rekonstruieren versucht hatte, konnte keine sicheren Aussagen dazu machen, ob die 38-Jährige von den Stichen überrascht worden und deshalb in ihren Abwehrmöglichkeit eingeschränkt gewesen sei. Dennoch hielt die Staatsanwaltschaft am Heimtückevorwurf fest und plädierte für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung plädierte dafür, einen minder schweren Fall des Totschlags anzunehmen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Frau hat 14 (!!) Messerstiche im Rücken (!) und die Verteidigung plädiert auf einen minderschweren Fall von Totschlag?? Warum verlieren solche "Anwälte" nicht ihre Zulassung, oder werden wegen Missachtung des Opfers gleich im Gericht mit verhaftet? Langsam muss man sich hier echt fragen, was sich bei "uns" abspielt..
Falsch!
Der Rechtsanwalt verlöre dann seine Zulassung, machte er seine Arbeit nicht richtig und die besteht nunmal darin, seinem Mandaten die bestmögliche rechtliche Betreuung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu gewähren.
Was passt Ihnen daran nicht, daß der Anwalt einfach nur seinen Job macht?