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Prozess
18.08.2017

Messerstecher muss in Psychiatrie

Blumen und Kerzen erinnern an die brutale Messerattacke am Grafinger Bahnhof. Im Mai 2016 wurde dort ein Mann getötet.

Die Attacke von Grafing ist unvergessen. Ein Opfer starb, drei weitere wurden verletzt. Nun gibt es ein Urteil

„Wie ein schlechter Horrorfilm“ – das sagt ein Anwalt der Nebenklage über das, was am 10. Mai 2016 am Grafinger Bahnhof bei München passiert ist. Vier Menschen hat damals ein 28-Jähriger mit einem Messer attackiert. Einer von ihnen starb. Am Donnerstag entschied das Münchner Landgericht, dass der Beschuldigte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Alle Prozessbeteiligten hatten das zuvor gefordert.

Am letzten von fünf Prozesstagen wendet sich der Sohn des getöteten Mannes in einer emotionalen Stellungnahme an den Beschuldigten: „Sie haben mir die wichtigste Person meines Lebens genommen, meinen Vater, meinen besten Freund“, sagt der junge Mann, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war. Vor Gericht hatte der Beschuldigte zuvor seine Wahnvorstellungen geschildert und sich entschuldigt: Er habe gedacht, in Deutschland breche der Heilige Krieg aus, das Land werde von Islamisten überrannt. Alles, was er getan habe, habe damals Sinn ergeben – dass er einem Mann in den Rücken stach, als der ihm vor dem Bahnhof Hilfe anbot. Dass er einen anderen tötete, weil er glaubte, nur so zum Islam konvertieren und sein Leben retten zu können. So unvorstellbar der Fall, so sachlich die Auseinandersetzung über die psychische Erkrankung des 28-Jährigen, der laut medizinischem Gutachten unter einer bipolaren Störung leidet. Verteidiger Florian Alte bedankt sich in seinem Plädoyer dafür. Er sei froh darüber, „weil letztendlich auf der Anklagebank auch ein Mensch sitzt“.

Auf der anderen Seite sitzen die Opfer. Seit der Tat fahre er nicht mehr mit der S-Bahn, schildert einer. Ein anderer stützt sich auf einen Rollator. Das Messer verfehlte nur knapp seine Wirbelsäule und durchtrennte einen Nerv. „Ich war vorher 40, jetzt bin ich 80“, sagt der 59-Jährige.

Seit der Tat befindet sich der Beschuldigte in psychiatrischer Behandlung. Es ist das erste Mal, dass er dort länger als ein paar Wochen ist, obwohl er sich schon mehrfach in Behandlung begab. Er habe schon seit Jahren psychische Probleme, erzählte der gebürtige Hesse. Mal sei er depressiv, mal manisch gewesen. Seine Medikamente habe er immer wieder abgesetzt, weil er dachte, Cannabis könne ihm besser helfen. Im Nachhinein bereue er das sehr.

Wie lange der Mann in der Unterbringung bleibt, ist nicht klar. „Es ist so, dass die psychiatrische Unterbringung letztlich eine der schärfsten Sanktionen ist, die das Strafgesetzbuch kennt“, sagt der Richter. Diese sei prinzipiell erst einmal unbefristet. Entscheiden wird darüber aber eine Strafvollstreckungskammer, die regelmäßig überprüft, ob der Beschuldigte weiterhin in der Unterbringung bleiben wird. Luisa Hofmeier, dpa

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